Verfahrensangaben

Beschaffung von forschungsbasierten Leistungen im Projekt "Digital Smart Regulatio...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.10.2026
15.10.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dieses vertreten durch die Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
991-14154-78
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149
Dortmund
Deutschland
DEA52
vergabe@eichlerkernklein.de
+4930467384230

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt (BKartA), Die Vergabekammern des Bundes
991-02380-92
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228 94990
+49 228 9499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

73110000-2
72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung forschungsbasierter Leistungen im Projekt
"Digital Smart Regulations" für den Arbeitsschutz - Entwicklung und Erprobung von Ansätzen für den Einsatz digitalisierter Vorschriften und Regeln im Arbeitsschutz

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ausgangspunkt des Vorhabens:
Für die Erarbeitung, Bereitstellung und Anwendung Technischer Regeln im Bereich des Arbeitsschutzes sind digitale Lösungen sinnvoll. Das gilt sowohl für die Regelsetzung in den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsschutz/Arbeitsschutzausschuesse/arbeitsschutzausschuesse.html ), als auch für die Bekanntmachung der Regeln durch das BMAS und deren Anwendung in den Betrieben sowie für Beratung und Vollzug.
Im Bereich der Normung liegt von der Initiative Digitale Standards von DIN und DKE (IDiS) das Konzept "Digital Smart Standards" vor (siehe https://www.dke.de/idis ). Dieses wurde in einem vorangegangenen Forschungsprojekt F 2542 der BAuA exemplarisch angewendet (siehe https://www.baua.de/DE/Forschung/Forschungsprojekte/f2542 und Projektwebseite https://digiasr.blogs.ruhr-uni-bochum.de/ ). Eine Methodik für die schrittweise Erarbeitung von maschinenlesbaren und maschinenausführbaren Prüfregeln wurde daraus abgeleitet (A. Aziz, D. Napps, M. König, S. Gabriel, A. Richter, S. Voß (2025): Ansätze für die Transformation von Technischen Regeln für Arbeitsstätten in digitale Regeln. https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/F2542-2).

Auftragsgegenstand und Ziele:
Ausgehend von den vorliegenden Ansätzen und Erkenntnissen ist in einer Studie zu untersuchen, inwieweit Ansätze für "Digital Smart Standards" auf weitere Bereiche des Vorschriften- und Regelwerks zum Arbeitsschutz übertragen werden können und die in den Arbeitsschutzausschüssen erarbeiteten Arbeitsschutzregeln zu "Digital Smart Regulations", also in das Level 2 "Maschinenlesbares Dokument" überführt sowie zukünftig für die Level 3 "Maschinenlesbare und ausführbare Inhalte" und Level 4 "Maschinenlesbare und interpretierbare Inhalte", weiterentwickelt werden können. Diese Studie ist Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen.

Ziel sind Handlungsempfehlungen für die weitere Digitalisierung von Arbeitsschutzvorschriften und -regeln in Deutschland. In maßgeblichen fachlichen Anwendungskontexten und Anwendungsfällen, die in Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzausschüssen beim BMAS auszuwählen sind, sind die Prozesse von der Erstellung über das Management und die Bereitstellung bis zur betrieblichen Anwendung von Regeln sowie die Umsetzungsmöglichkeiten zu betrachten. Anforderungen aus Arbeitsschutzvorschriften und -regeln sind in der Praxis insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung durch Arbeitgeber zu berücksichtigen. Im Projekt ist daher durch den Auftragnehmer zu untersuchen, wie die Inhalte der Arbeitsschutzregeln in exemplarischen digitalen Umsetzungen der Prozesse der Gefährdungsbeurteilung sowie in ggf. vorhandenen Datenmodellen angewendet und mit weiteren Anforderungen koordiniert werden können.

Der Auftragnehmer führt die Ergebnisse systematisch zusammen, wertet sie aus und leitet darauf aufbauend konkrete Handlungsempfehlungen ab. Das Projekt trägt dazu bei, das jeweilige Regelwerk auf Nutzerseite zukünftig übersichtlicher und leichter digital anwendbar zu machen sowie die Prozesse der Erstellung, Weiterentwicklung, Verwaltung und Bereitstellung der Regeln effizienter zu gestalten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Alle Angebote innerhalb von 10 % unterhalb der höchsten Zuschlagskennzahl Z (sog. Schwankungsbereich) werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Alle Angebote außerhalb des Schwankungsbereichs werden ausgeschlossen. Entscheidungskriterium innerhalb der Angebote im Schwankungsbereich ist die beste Qualität der Leistung nach Maßgabe des Wertes L. Bei identischen Werten L entscheidet der niedrigste Wertungspreis P. Haben danach Angebote einen identischen Wertungspreis P, entscheidet das Los.

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Es wird ein Wertungspreis P in EUR (netto) aus der Gesamtsumme aller Preisangaben gemäß Preisblatt gebildet (Tabellenblatt "Ermittlung Wertungspreis").

Zuschlagskriterium

Qualität
Umsetzungskonzept

Es wird auf Ziffer 11.3.1 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

Es wird auf Ziffer 11.3.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DM2MPRC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn seit Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bieter müssen erklären, dass keine Verbindung zur Russischen Föderation im Sinne von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 besteht, geändert durch Art. 1 Nr. 16 der Verordnung (EU) 2025/2032 des Rates vom 23. Oktober 2025. (Verordnung(EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die Lage in der Ukraine destabilisieren) Hierfür ist das Formular "Erklärung zu Russlandsanktionen" zu verwenden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB

§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB

§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 17 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1) Eintragung in das Handelsregister unter Angabe der HRB-/HRA-Nummer und des Registergerichts. Besteht, etwa aufgrund der Rechtsform, keine Eintragungspflicht, sind entsprechende Angaben zu machen, oder

2) Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister eines anderen EU-Mitgliedstaats. Die jeweiligen Register sind in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt.

Die Erklärungen sind unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Ergänzende Anlagen dazu sind möglich.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Gesamtumsatz
Jahresumsatz in EUR (netto) in den letzten drei vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahren, für die bereits Zahlen vorliegen.
Mindestanforderung
Der Bieter muss nachweisen, dass sein Gesamtumsatz in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 300.000 EUR netto (ohne Umsatzsteuer) betrug.

Die Erklärungen sind unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Ergänzende Anlagen dazu sind möglich.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung

Mindestanforderung
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Tätigkeiten, die Gegenstand des Auftrags sind. Die nachzuweisende Betriebshaftpflichtversicherung muss die folgenden Mindestversicherungssummen beinhalten:
- Personen- und Sachschäden: je Schadensfall 1 Mio. EUR Versicherungssumme und begrenzt auf 2 Mio. EUR Versicherungssumme für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres.
- Vermögensschäden: je Schadensfall 300.000 EUR Versicherungssumme und begrenzt auf 600.000 EUR Versicherungssumme für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres.

Die Erklärungen sind unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Ergänzende Anlagen dazu sind möglich.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen
Eine Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.

Mindestanforderungen: Nachzuweisen sind geeignete Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist. Eine Referenz ist geeignet, wenn mit ihr Erfahrungen mit der Erbringung von Leistungen nachgewiesen werden, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind. Das ist der Fall, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Projekterfahrung im Bereich Digital Smart Standards (vgl. https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/smart-standards) oder vergleichbaren Themen mit Bezügen zu digitaler Transformation des öffentlichen oder privaten Sektors,
- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen wie der BAuA oder vergleichbaren Einrichtungen auf Bundes- oder Landesebene einschließlich juristische Personen des Privatrechts, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden oder ihre Tätigkeit auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausüben,

Jede der zuvor genannten Anforderungen muss durch Referenzen mindestens dreifach nachgewiesen werden.

Die Erklärungen sind unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Ergänzende Anlagen dazu sind möglich.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Mitarbeiterzahlen
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens des Bieters in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist.

Die Erklärungen sind unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Ergänzende Anlagen dazu sind möglich.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Die Bieter haben anzugeben, welche Teile des Auftrags sie im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigen, soweit eine solche Angabe bereits möglich ist.

Die Erklärungen sind unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Ergänzende Anlagen dazu sind möglich.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bieters.

Die Erklärungen sind unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Ergänzende Anlagen dazu sind möglich.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es wird auf die Vertragsbedingungen verwiesen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung