Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung einesGefahrenabwehrzentrums mit einer Fläche von etwa 9.500 m² BGF. Bestandteil sind insbesondere Fahrzeughalle und Räume für Werkstatt, FTZ - Büros + Umkleiden, Einsatz-Logistik, Atemschutz-Übungsanlage, Ausbildung / Lehrsäle, Kantine + Küche, Amt 34 + Lehrsäle, Stab HVB und Lagezentrum.
Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist die Generalplanung für dasGefahrenabwehrzentrum.
Der Auftragnehmer hat die für das Bauvorhaben erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere folgende Leistungen: - Leistungen der Objektplanung für Gebäude (Leistungsphasen 1 - 9 gemäß Anlage 10 zur HOAI) auf der Grundlage der vom Auftraggeber in Teilen erbrachten Entwurfsplanung,- Leistungen der Tragwerksplanung ( Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß Anlage 14 zur HOAI);- Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß Anlage 15 zur HOAI), - Planungsleistungen der Bauphysik, Leistungsphasen 1 bis 7, sowie Besondere Leistungen, für Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik in Anlehnung an § 3 HOAI 2021,- Leistungen für den Brandschutz, Leistungsphasen 1 bis 7, sowie Besondere Leistungen gemäß BauPrüfVO; - Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke (Entwässerungsanlagen in den Außenanlagen und Freiflächen), Leistungsphasen 1 bis 8, gemäß Anlage 13 zur HOAI),- Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen (Befestigungen in den Außenanlagen und Freiflächen), Leistungsphasen 1 bis 8, gemäß § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13 zur HOAI,- Leistungen der Baustellenverordnung / Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gem. AHO Heft Nr. 15 als integraler Bestandteil der Gesamtprojektkoordination,- Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis),- Koordinierungsaufgaben / Projektmanagement sämtlicher Planungsbeteiligter, die Abstimmung der Planungsinhalte sowie die integrale Zusammenführung sämtlicher projektbezogener Anforderungen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüberdem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags oderBeschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Soweit mehr als drei Bewerbungen eingehen, die den Mindestanforderungen entsprechen, werden für die Auswahl der Bieter folgende objektive Kriterien angewandt: Es werden drei vom Bieter ausgewählte Referenzen nach folgenden Kriterien bewertet: a) Nachgewiesene Erfahrung als Generalplaner für den Neubau oder die Erweiterung einer Feuerwache, eines Funktionsgebäudes für den Rettungsdienst oder eines vergleichbaren Gebäudes für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, b) Nachgewiesene Erfahrung in der Planung von geförderten Gebäuden der öffentlichen Hand, c) Nachgewiesene Erfahrung mit der Umsetzung von Anforderungen der Nachhaltigkeit in die Planung d) Nachgewiesene Erfahrung mit dem Einsatz digitaler Instrumente des Planen und Bauen. Jedes Kriterium wird dabei wie folgt bewertet: Lässt die Darstellung des jeweiligen Kriteriums eine durchschnittliche Eignung erwarten, wird das Kriterium mit 13 Punkten bewertet. Ist eine höhereoder niedrigere Eignung zu erwarten, wir das mit Zu- und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt.Es werden mindestens 1 Punkt und maximal 25 Punkte je Kriterium vergeben. Die drei Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden als Bieter zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
Es gilt § 56 Abs. 2 VgV.
Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Der Bewerber hat die Eintragung in das Handels- oder Berufsregister oder einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes nachzuweisen.
Der Bieter hat eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre abzugeben; eine solche Erklärung wird nur verlangt, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Als Mindestanforderung gilt: Der durchschnittliche Jahresmindestumsatz muss mindestens EUR 5.000.000,00 betragen.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.Als Mindestanforderung gilt: Die Mindestdeckungssumme muss mindestens EUR 3.000.000,00 betragen und zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
Der Bewerber hat seine Referenzen in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nachzuweisen.
Als Mindestanforderung gilt: Aus den Referenzen muss sich die ausreichende Erfahrung mit vergleichbaren Bauvorhaben ergeben. Es ist Erfahrung als Generalplaner für vergleichbare Bauten mit Kosten der Kostengruppen 300 und 400 von mehr als EUR 10.000.000,00 erforderlich.
Der Bewerber hat aus seinen Referenzen drei auszuwählen und so darzustellen, dass sich hieraus aussagekräftige Angaben zu den Kriterien der Auswahl der Bieter ergeben. Macht der Bieter diese Angaben zu einer von drei abweichenden Anzahl der Referenzen, so wählt die Vergabestelle drei Referenzen aus, die nach der Beurteilung der Vergabestelle aussagekräftig sind.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.