Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Leistungen der Prozess- und Organisationsberatung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) in ambulanten Pflegeeinrichtungen
Gegenstand dieses Los 2 ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarungen über die Prozessberatung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) von ambulanten Pflegediensten sowie die Maßnahmenumsetzung auf Grundlage der in § 20b i. V. m. § 20 SGB V definierten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an bis zu drei Rahmenvertragspartner.
Die Prozess- und Organisationsberatung in Krankenhäusern, (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen ist Gegenstand des separaten Los 1.
Im Zuge der Leistungserbringung soll in einem ersten Schritt ein umfassender Beratungsansatz zur gesundheitsfördernden Organisationsentwicklung und die Durchführung der Prozessberatung in ambulanten Pflegeeinrichtungen nach den Förder- und Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention gemäß § 20b i. V. m. § 20 SGB V konzipiert werden. Auf Grundlage dieses Beratungsansatzes sollen die vorgenannten Einrichtungen ganzheitlich beraten werden und Beschäftigte sowie Führungskräfte in ihrer Arbeit durch betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt werden. Zielstellung ist es, die Einrichtungen in einem ganzheitlichen Prozess zu beraten und die Einführung bzw. Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) zu erreichen. Außerdem sollen durch den Auftragnehmer auf der Grundlage der aus der Beratung gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse in den Einrichtungen Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) nach dem durch den Auftraggeber entwickelten Konzept EMMA umgesetzt werden.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung um zwei Jahre zu verlängern.
Gewertet wird der angebotene Beratertagessatz (netto).
Der niedrigste angebotene Preis wird jeweils mit der möglichen Maximalpunktzahl bewertet. Für einen Wert in Höhe des Doppelten des niedrigsten angebotenen Preises und darüber werden 0 Punkte vergeben. Zwischen diesen Werten wird die Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt.
Gewertet wird der angebotene Stundensatz (netto) für die Maßnahmenumsetzung.
Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bieter:innen zu den Unterkriterien (1) Persönliche Qualifikation der Projektleitung und der stv. Projektleitung (2) Fach- und Beratungskompetenz der vorgesehenen Fachberater:innen(3) Darstellung der Personalorganisation und -verfügbarkeit, des bundesweiten Projektmanagements und der Kommunikationsstruktur(4) Beratungskonzeptmit dem Angebot abgegeben werden.
Die Einzelheiten der differenzierten Bewertung des Umsetzungskonzept ergibt sich aus der Anlage A.02 - Zuschlagskriterien für Los 2.
Der Auftraggeber führt ein gestuftes Verfahren durch. Im Teilnahmewettbewerb (erste Stufe) hat er auf Basis der in der Auftragsbekanntmachung sowie in Anlage A.01, Abschnitt A genannten Kriterien bis zu fünf Bieter ausgewählt.
Die Bieter haben indikative Erstangebote abgegeben. Im Anschluss fanden Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche statt. Die Verhandlungsergebnisse sind zusammengeführt worden.
Nach Beendigung der Verhandlungsphase bittet der Auftraggeber die Bieter nunmehr um Abgabe verbindlicher Angebote. Nach Prüfung dieser Angebote soll der Zuschlag ohne weitere Verhandlungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Angebote werden unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien - Los 1 (Anlage A02 - Los 1) gewertet und eine Rangfolge der Bieter gebildet. Der Auftraggeber wird bis zu 3 Zuschläge auf die Angebote mit den höchsten Gesamtpunktzahlen nach diesen Kriterien erteilen, um die Partner der Rahmenvereinbarung auszuwählen.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
(1) Etwaige Vergabeverstöße müssen die Bewerber:innen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung bzw. der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- bzw. der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
1) Der Auftraggeber führt ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch.
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können über den genannten Link abgerufen werden.
3) Zu den Vergabeunterlagen gehören Vordrucke, die der Auftraggeber für die Einreichung der Angebote erstellt hat. Diese sind zu verwenden.
4) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des/der Bieters/in").