Gegenstand dieser Vergabe ist die Beschaffung von 32 Solo-Batterieelektrobussen (Solo-BEV-Busse) inkl. Schulung und Regiewerkstattvertrag. Die Fahrzeuge sollen für den Einsatz im öffentlichen Personennahverkehr vorgesehen sein und den geltenden technischen sowie gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Der Auftrag umfasst die Lieferung von 32 Solo-BEV-Bussen nach den Anforderungen gem. SaubFahrzeugBeschG inkl. Schulung und Regiewerkstattvertrag.
Den Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erteilt.
Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich zu 100 % anhand des niedrigsten Angebotspreises.
Zu 2.1 i. V. m. 5.1.16 und 8.1: Da es sich um ein Offenes Verfahren handelt, müsste die Bezeichnung korrekt "Organisation, die Angebote entgegennimmt" lauten. Die abweichende Bezeichnung "Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt" wird jedoch systemseitig vorgegeben und kann nicht geändert werden.Auf § 55 SektVO wird grundsätzlich verwiesen.
Die Beschaffung von batterieelektrischen Linienbussen dient der Reduzierung lokaler Schadstoff- und Treibhausgasemissionen im öffentlichen Personennahverkehr. Durch den Ersatz werden die CO2-Emissionen sowie Lärm- und Luftschadstoffbelastungen im Einsatzgebiet nachhaltig verringert.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Der Nachweis zur Eignung soll vorerst durch Eigenerklärungen erfolgen. Über Eigenerklärungen hinausgehende Unterlagen, wie entsprechende Bestätigungen, Nachweise o. ä., können im Verlauf des Verfahrens durch die Vergabestelle verlangt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Erklärungen, Bestätigungen, Nachweise o. ä. nachzufordern.
Die Ausschlussgründe und die hierzu einzureichende Erklärung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, dort insbesondere aus dem Dokument "VGM_Solo-BEV-Busse_Formblatt 3.2_Eigenerklärung zur Eignung".
Der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfolgt durch Eigenerklärung (Formblatt 3.2) über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls Anhang und Lagebericht, soweit deren Erstellung nach dem Recht des Niederlassungsstaates des Bieters vorgesehen ist. Soweit Jahresabschlüsse nach dem Recht des Niederlassungsstaates nicht erstellt werden oder einzelne Bestandteile nicht vorhanden sind, sind gleichwertige Nachweise vorzulegen, die dem Auftraggeber eine Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ermöglichen. Der Auftraggeber wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit insbesondere anhand der aus den vorgelegten Unterlagen ableitbaren Kennzahlen beurteilen. Hierzu gehören insbesondere: - Eigenkapitalquote, - Verschuldungsgrad, - Current Ratio, - Cashflow-Deckung, o EBIT-Marge, - Umsatzentwicklung. Die Kennzahlen werden vom Auftraggeber auf Grundlage der eingereichten Unterlagen ermittelt und im Rahmen einer Gesamtwürdigung beurteilt. Die zugrundeliegenden Berechnungsvorschriften können dem Anhang 1 (VGM_Solo-BEV-Busse_AzA_Anhang 1) zur AzA entnommen werden. Zusätzlich berücksichtigt der Auftraggeber das Verhältnis des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zum geschätzten Auftragswert. Bestehen aufgrund dieses Verhältnisses oder aufgrund der vorgelegten Finanzdaten Zweifel an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, kann der Auftraggeber ergänzende Nachweise, insbesondere zu Finanzierungs- und Liquiditätsmöglichkeiten, anfordern.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch Eigenerklärung (Formblatt 3.2) über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Bieter verpflichtet sich - spätestens im Auftragsfall - zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag unverzüglich eine aktuell gültige, marktübliche Betriebshaftpflichtversiche-rung abzuschließen und während des gesamten Auftrags beizubehalten und dabei folgende Mindestdeckungsbeiträge zu vereinbaren:Mindestanforderungen: - Personenschäden: mindestens 10 Mio. EUR je Schadensfall- Sachschäden: mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall- Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. EUR je SchadensfallDie vorgenannten Deckungssummen für jede Leistung müssen mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. - Produkthaftpflichtversicherung inkl. Rückrufkosten: mindestens 10 Mio. EUR je SchadensfallDie Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.Hinweis: Im Auftragsfall ist der entsprechende Versicherungsnachweis unmittelbar nach Zuschlagserteilung unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt durch Vorlage vergleichbarer Referenznachweise (Formblatt 3.7). Mindestanforderungen:Referenzanzahl: mind. 5 vergleichbare ReferenzenLieferumfang und Antriebsart: Lieferung von batterieelektrischen Solobussen (Solo-BEV-Busse) (Fahrzeugtyp inkl. Antriebstechnologie)Fahrzeuglänge: max. 11,5 bis 12,5 mZweck des Einsatzes: Einsatz im ÖPNV im Sinne des § 8 Absatz 1 sowie nach §42 PBefGZeitraum: aus den letzten 3 Jahren; zwischen dem 01.01.2023 und dem Schluss der Frist für die Einreichung der AngeboteFahrzeuganzahl: 10 Fahrzeuge (Solo-BEV-Busse) pro Referenz; davon müssen mind. 5 Fahrzeuge (Solo-BEV-Busse) durch den Auftraggeber abgenommen und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Abgabefrist muss der Einsatz seit mindestens 2 Monaten ununterbrochen erfolgen.
Zahlungsbedingungen sind dem Liefervertrag (Anlage 2, § 10 (Vergütung)) zu entnehmen.
Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.