Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen (Formblatt 4.2, Ziff. 4.1).
Hinweis: Vergleichbar sind Leistungen, die Personenbeförderungsdiensten mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43, 44, 47 PBefG durch den Unternehmer selbst betreffen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen.
Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des anderen Unternehmens (z.B. Formblatt 4.5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.