Russland-SanktionenEntsprechend Verordnung (EU) 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge an Auftragnehmer zuvergeben, die Verträge mit russischen Staatsangehörigen oder russischen juristischen Personenunterhalten. Zur Bestätigung, dass die Bieter keine solchen Verträge unterhalten, tragen sie ihreAngaben in das Formblatt "Anlage Russland-Sanktionen in Vergabeverfahren" in der Anlage ein.
Weitere Besondere Eignungskriterien siehe Bewerbungsbedingungen