Verfahrensangaben

Beschaffung für Generalplanerleistungen (GP) für das Projekt I02B2602 Modernisieru...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.10.2026
03.11.2026 12:00 Uhr
03.11.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Medizinische Hochschule Hannover
03-0141700000-23
Carl-Neuberg-Straße 1
30625
Hannover
Deutschland
DE929
Zentraleinkauf-Vergaben@mh-hannover.de
+49 5115326362

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Leinemann & Partner mbB
DE207557681
Ballindamm 7
20095
Hamburg
Deutschland
DE600
Leinemann & Partner mbB
andreas.rosenauer@leinemann-partner.de
0404689920
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
vergabekammer@mw.niedersachen.de
+49 4131-153306

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt im Rahmen der Grundsanierung des Gebäudes I02 für das Teilprojekt I02B2602 Modernisierung Hörsäle und Kurslabore und das Teilprojekt I02B2619 BZ (Berufungszusage - hier besteht ein Finanzierungsvorbehalt ab Stufe 2 - vgl. Vergabeunterlagen) Generalplanungsleistungen (nachfolgend "GP" oder "AN" genannt) zu vergeben.
Der finanzielle Träger ist das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK). Bauherr und Betreiber ist die MHH. Das Land Niedersachen, wird als Auftraggeber durch die Präsidentin der Medizinischen Hochschule Hannover (nachfolgend "AG" oder MHH genannt) vertreten.
Das Gebäude I02 - Vorklinisches Lehrgebäude, gebaut 1971, mit u.a. den Hörsälen: A (358 Plätze), B+ C je 102 Plätze, D (334 Plätze), E (98 Plätze); Kurslabore, Seminarräume und fachbezogene Lehrräume sollen im laufenden Betrieb modernisiert und saniert werden. Das Gebäude umfasst die Ebenen U0, S1, S0, H0 und 01.
Das Gebäude ist über Gänge im Untergeschoss mit anderen Gebäuden verbunden, über welche die Versorgung derer erfolgt - logistisch und medientechnisch.

Trotz weniger zwischenzeitig durchgeführter Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich der Kurslabore und Seminarräume wurde das Gebäude im Rahmen der von Lahmeyer Deutschland GmbH mit Stand August 2019 erstellten Bestandsbewertung als insgesamt "stark sanierungsbedürftig" bewertet. Das Gebäude weist bezogen auf seine Errichterzeit Schadstoffe auf, deren Ermittlung und Beseitigung Bestandteil dieser Maßnahme ist.
Der bauliche Brandschutz des Gebäudes weist Defizite auf. Die Verbesserung des Brandschutzes ist im Rahmen des Projektes gemäß dem vorliegenden Brandschutzkonzept ebenso geboten.

Die MHH beabsichtigt in diesem Vergabeverfahren das Leistungsbild Generalplanerleistungen (GP) zu vergeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Aufgaben des Generalplaner (GP)
Der GP ist die zentrale Steuerungsinstanz. Er bildet auch die übergeordnete Kontrolle von Terminen, Budgets und Qualitätsstandards, ab. Dazu gehören: Terminplanung und Überwachung: Abstimmung aller Gewerke, Koordination von Planungsständen und Sicherstellung eines konsistenten Projektfortschritts. Kostenrahmen und Budgetkontrolle: Prüfung von Planungsvarianten, Abschätzung von Auswirkungen auf Kosten und frühzeitige Identifikation von Einsparpotenzialen. Sicherstellung der Planungsqualität: Einhaltung technischer Standards, Normen und regulatorischer Anforderungen, insbesondere in sensiblen Bereichen, wie Kurslabore. Risikomanagement und frühzeitige Problemerkennung: Erkennen von Abweichungen, Engpässen oder Planungsrisiken und Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen.
Die Kommunikationsstruktur, die Entscheidungswege und das Reporting sind im Organisationshandbuch vorgegeben und von dem GP umzusetzen. Sind Anpassungen im Rahmen des Projektablaufes erforderlich, werden diese zwischen AG und AN abgestimmt und in dem Organisationshandbuch fixiert. Die für den Projekterfolg erforderlichen weiteren Abstimmungsprozesse werden vom GP gemeinsam mit der AG abgestimmt und mit aufgenommen.

Der Generalplaner (GP) verantwortet die fachübergreifende Abstimmung aller beteiligten Objekt- und Fachplaner sowie der ausführenden Gewerke. Er führt die verschiedenen Planungsdisziplinen zusammen und stellt sicher, dass architektonische, technische und prozessuale Anforderungen konsistent umgesetzt werden.

Der GP koordiniert alle Fachdisziplinen. Er steuert die Zusammenarbeit der Fachplaner und Gewerke, die für den Werkerfolg erforderlich sind, zur Erlangung von abgestimmten Planungsunterlagen und Reduzierung von Schnittstellenrisiken.
Der GP ist die Schnittstelle zwischen Auftraggeber, Architekten und Fachplanern und bildet die zentrale Kommunikationsrolle im Projekt: Übermittlung von Vorgaben des Auftraggebers, Abstimmung von Anforderungen zwischen Fachplanern, Priorisierung von Entscheidungen, Sicherstellung eines transparenten Informationsflusses.
Der GP hat zu gewährleisten, dass alle Beteiligten auf den gleichen konsistenten Wissensstand arbeiten.

Der Generalplaner trägt die Gesamtverantwortung für die planerische Qualität des Projekts und trägt die Rolle als verlässlicher Partner über alle Leistungsphasen hinweg. Diese Verantwortung umfasst nicht nur die technische Richtigkeit der Planung, sondern auch deren Konsistenz, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Genehmigungsfähigkeit. Damit verpflichtet sich der Generalplaner, alle relevanten Fachdisziplinen so zu koordinieren, dass ein integriertes, widerspruchsfreies Gesamtmodell entsteht. Er stellt sicher, dass alle Planungsunterlagen vollständig, regelkonform und prüffähig sind. Dazu gehört, die frühzeitige Identifikation von Widersprüchen, Kollisionen oder ungeklärten Schnittstellen - insbesondere zwischen den einzelnen Fachplanerleistungen.

Im Übrigen wird auf das Leistungsbild Generalplaner verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
14.12.2026
29.04.2031
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Carl-Neuberg-Straße 1
30625
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Grundlage für die Bewertung ist das ausgefüllte Honorarangebot (Anlage 00b GP Honorar) des Bieters.
Hinweis: Es werden auch die Stundensätze für den Fall der Vereinbarung von Nachweisleistungen gemäß fiktiver Stundenkontingente gewertet und zur Angebotssumme addiert (s. Anlage (Honorarblatt) GP_Honorar_I02B2602_I02B2619.xlsx, kein Anspruch auf Beauftragung). Die fiktiven Stundenkontingente dienen ausschließlich der Wertung und Vergleichbarkeit.
Das für die Wertung relevante Honorarangebot ergibt sich daher aus folgender Summe:
Honorarsumme des Bieters (vgl. Honorarblatt, Mappe GP Honorar mit Std.) = Honorar Leistungstufe 1- 5 GP Honorar inkl. Nebenkosten mit Berücksichtigung der (fiktiven) Stundenzahl für Nachweisleistungen.

Die Honorarsumme (gem. Honorarformblatt) wird mit bis zu 5 Punkten bewertet: Das Angebot mit der nach Prüfung der Angemessenheit niedrigsten Honorarsumme erhält die volle Punktzahl; Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Summe oder darüber hinaus erhalten 0 Punkte. Der Punktwert der dazwischenliegenden Angebote wird durch eine lineare Interpolation, mit zwei Stellen nach dem Komma ermittelt.(max. Punkte 5, Gewichtung 40 %, maximal gewichtete Punkte 200) (i.Ü. vgl. Zuschlagsmatrix)

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Organigramm - Personalorganisation

Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Organigramm des vorgesehenen Projektteams samt Erläuterungsbericht und einer Darstellung der Herangehensweise an die Aufgabe vorzulegen. (formlos, max. bitte 10 DIN-A4-Seiten, in Arial, einfacher Zeilenabstand, Schriftgröße 11 pt). (max. 5 Punkte, Gewichtung 15 %, max. gewichtete Punkte 75), vgl. im Übrigen wird auf die Eignungs- und Zuschlagsmatrix verwiesen (Anlage 11). Mindestanforderung hinsichtlich des darzustellenden Projektleitungsteams:
- Das Projektleitungsteam ist namentlich zu benennen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter müssen personenverschieden sein.
- Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter müssen festangestellte Mitarbeiter (oder Geschäftsführer) des Bieters sein.
- Der Projektleiter oder der stellvertretende Projektleiter müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt" oder "Ingenieur" tätig zu werden.
- Der Projektleiter muss über min. fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich der Generalplanung der Modernisierung oder des Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes seit dem Hochschulabschluss verfügen.
- Der stellvertretende Projektleiter muss über min. drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Generalplanung der Modernisierung oder des Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes seit dem Hochschulabschluss verfügen.
- Sowohl vom Projektleiter als auch vom stellvertretenden Projektleiter ist jeweils ein Lebenslauf beizufügen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Herangehensweise - Innovation

Auftragsbezogens Konzept - Innovationskonzept für Hörsäle + Kurslabore
Teil1
Innovationskonzept für die Hörsäle mit detaillierter Darstellung, welcher Hörsaal, mit welcher Lehrform, für die Medizintechnik der Zukunft ausgestattet werden sollte. Das Konzept inkludiert auch die dazu erforderliche Medientechnik (formlos, max. bitte 8 DIN-A4-Seiten, in Arial, einfacher Zeilenabstand, Schriftgröße 11 pt). Skizzen und Bilder können zur Visualisierung in das Innovationskonzept integriert werden.

Teil 2
Innovationskonzept für die Kurslabore, in dem die Ansätze aus dem Hörsäle-Konzept sich in den Kurslaboren fortführt und die erforderliche Medientechnik inkludiert (formlos, max. bitte 4 DIN-A4-Seiten, in Arial, einfacher Zeilenabstand, Schriftgröße 11 pt). Skizzen und Bilder können zur Visualisierung in das Innovationskonzept integriert werden.
(max. Punkte 5, Gewichtung 15 %, max. gewichtete Punkte 75). Im Übrigen wird auf die Eignungs- und Zuschlagsmatrix verwiesen (Anlage 11)

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Berufserfahrung des Projektleiters

Berufserfahrung des Projektleiters:
Es wird die Dauer der Berufserfahrung als Projektleiter in vergleichbaren Projekten (Generalplanung der Modernisierung oder des Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes) bewertet. Die Bewertung erfolgt wie folgt:
- Weniger als 5 Jahre = Ausschluss.
- Mehr als 5 Jahre und weniger als 7 Jahre = 1 Punkt.
- Ab 7 Jahren, aber weniger als 9 Jahre = 2 Punkte.
- Ab 9 Jahren, aber weniger als 11 Jahre = 3 Punkte.
- Ab 11 Jahren, aber weniger als 13 Jahre = 4 Punkte.
- Ab 13 Jahren = 5 Punkte.
(max. Punkte 5, Gewichtung 7,5, max. gewichtete Punkte 37,50). Im Übrigen vgl. Eignungs- Zuschlagsmatrix (Anlage 11).

Gewichtung
7,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Referenz des Projektleiters (Teil I)

Der Projektleiter muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt zum Nachweis der Erfahrung bei der Erbringung von Leistungen als Generalplaner bei einer Modernisierung oder eines Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums LP 1 - 8 (abgeschlossen), in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 10 Mio. EUR netto (KG 200 - 600 gemäß DIN 276) vorweisen. Die Referenz muss mindestens folgende Fachbereiche umfassen Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung. Der Bieter bestätigt, dass der Projektleiter in den jeweiligen Fachgebieten der jeweiligen Projektstufen vergleichbar umfangreiche Leistungen erbracht hat, wie sie in den Anlagen Leistungsbilder abgefordert werden. Darüber hinaus gehende Leistungen werden wie folgt bewertet:

Leistungsinhalt der persönlichen Referenz des Projektleiters und Bewertung Teil 1:

Die Leistungen des angebotenen Projektleiters umfassen im jeweils benannten Referenzprojekt auch Leistungen aus den anderen Fachgebieten, welche auch in diesem Projekt Gegenstand sind: Brandschutzgutachter, Bauphysik - Bau- und Raumakustik, Schadstoffgutachter, Sicherheits- und Gesundheitskoordination. Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an:
- ein weiteres Fachgebiet enthalten = 2 Punkte
- zwei weitere Fachgebiete enthalten = 3 Punkte
- drei weitere Fachgebiete enthalten = 4 Punkte
- vier weitere Fachgebiete enthalten = 5 Punkte

(max. 5 Punkte, Gewichtung 7,5, max, gewichtete Punkte 37,50). Im Übrigen vgl. Eignungs- und Zuschlagsmatrix (Anlage 11).

Gewichtung
7,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Referenz des Projektleiters (Teil 2)

Leistungsinhalt der persönlichen Referenz des Projektleiters und Bewertung Teil 2
Enthält die Referenz eine Bausumme, welche die geforderte Mindestsummen übersteigt, erhält die Referenz weitere Wertungspunkte. Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem bezogen auf die KG 200 - 600 gemäß DIN 276 an:
- < 10 Mio. EUR netto = 0 Punkte.
- > 10 Mio. EUR netto = 1 Punkt.
- > 15 Mio. EUR netto = 2 Punkte.
- > 20 Mio. EUR netto = 3 Punkte.
- > 25 Mio. EUR netto = 4 Punkte.
- > 30 Mio. EUR netto = 5 Punkte.

(max. 5 Punkte, Gewichtung 5 %, max. gewichtete Punkte 25). Im Übrigen vgl. Eignungs- und Zuschlagsmatrix (Anlage 11).

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters:

Es wird die Dauer der Berufserfahrung als Projektleiter in vergleichbaren Projekten (Generalplanung der Modernisierung oder des Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes) bewertet. Die Bewertung erfolgt wie folgt:
- Weniger als 3 Jahre = Ausschluss.
- Mehr als 3 Jahre und weniger als 5 Jahre = 1 Punkt.
- Ab 5 Jahren, aber weniger als 7 Jahre = 2 Punkte.
- Ab 7 Jahren, aber weniger als 9 Jahre = 3 Punkte.
- Ab 9 Jahren, aber weniger als 11 Jahre = 4 Punkte.
- Ab 11 Jahren = 5 Punkte.

(max. Punkte 5, Gewichtung 2,5 %, max. gewichtete Punkte 12,50). Im Übrigen vgl. Eignungs- und Zuschlagsmatrix (Anlage 11).

Gewichtung
2,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Referenz des stellvertretenden Projektleiters (Teil I)

Der stellv. Projektleiter muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt zum Nachweis der Erfahrung bei der Erbringung von Leistungen als Generalplaner bei bei einer Modernisierung oder eines Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums LP 1 - 8 (abgeschlossen), in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 5 Mio. EUR netto (KG 200 - 600 gemäß DIN 276) vorweisen.
Die Referenz muss mindestens folgende Fachbereiche umfassen: Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung,Tragwerksplanung. Der Bieter bestätigt, dass der stellvertr. Projektleiter in den jeweiligen Fachgebieten der jeweiligen Projektstufen vergleichbar umfangreiche Leistungen erbracht hat, wie sie in den Anlagen Leistungsbilder abgefordert werden. Darüber hinaus gehende Leistungen werden wie folgt bewertet:

Leistungsinhalt der persönlichen Referenz des stellv. Projektleiters und Bewertung Teil 1
Die Leistungen des angebotenen stellv. Projektleiters umfassen im jeweils benannten Referenzprojekt auch Leistungen aus den anderen Fachgebieten, welche auch in diesem Projekt Gegenstand sind: Brandschutzgutachter, Bauphysik - Bau- und Raumakustik, Schadstoffgutachter, Sicherheits- und Gesundheitskoordination. Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an:
- ein weiteres Fachgebiet enthalten = 2 Punkte
- zwei weitere Fachgebiete enthalten = 3 Punkte
- drei weitere Fachgebiete enthalten = 4 Punkte
- vier weitere Fachgebiete enthalten = 5 Punkte

(max. 5 Punkte, Gewichtung 5%, max. gewichtete Punkte 25). Im Übrigen vgl. Eignungs- und Zuschlagsmatrix (Anlage 11).

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Referenz des stellvertretenden Projektleiters (Teil II)

Leistungsinhalt der persönlichen Referenz des stellv. Projektleiters und Bewertung Teil 2
Enthält die Referenz eine Bausumme, welche die geforderte Mindestsummen übersteigt, erhält die Referenz weitere Wertungspunkte.
Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punk-tesystem bezogen auf die KG 200 - 600 gemäß DIN 276 an:
- < 5 Mio. EUR netto = 0 Punkte.
- > 5 Mio. EUR netto = 1 Punkt.
- > 10 Mio. EUR netto = 2 Punkte.
- > 15 Mio. EUR netto = 3 Punkte.
- > 20 Mio. EUR netto = 4 Punkte.
- > 25 Mio. EUR netto = 5 Punkte.

(max. 5 Punkte, Gewichtung 2,5 %, max. gewichtete Punkte 12,50). Im Übrigen vgl. Eignungs- und Zuschlagsmatrix (Anlage 11).

Gewichtung
2,50
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

ACHTUNG: WEITERE UNTERLAGEN WERDEN AUF GESONDERTES VERLANGEN DER BIETER ÜBERMITTELT: Die Bieter erhalten zunächst nur die Anlagen 00 - 11 als Vergabeunterlagen. Die Anlage 12 bis 28 enthalten geheime und vertrauliche Informationen und dürfen nur zur Angebotserstellung und ggf. (bei Zuschlag) zur Auftragsausführung verwendet werden. Sofern die Bieter ein Angebot erstellen wollen, muss zunächst die Anlage 9 MHH Vertraulichkeitsvereinbarung ausgefüllt und unterzeichnet eingereicht werden. Die Bieter werden in diesem Zusammenhang gebeten, diese Anlage entsprechend ausgefüllt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform einzureichen und eine Empfänger E-Mail-Adresse zu benennen. Die Anlagen 12 bis 28 werden sodann über einen entsprechenden Cloudlink übermittelt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DBTMV75

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Auf die Regelung des § 56 VgV wird in Bezug auf Nachforderungen verwiesen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Der Bewerber hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen
gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs.1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB zu erklären. i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen.
Der Bewerber hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu
erklären. Der Bewerber verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22
Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst
werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und
6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des
Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der
Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bewerber verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung
der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung
regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109,
244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung sowie Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß NTVerG

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Der für die Ausführung vorgesehene Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" rechtmäßig zu führen. Bei ausländischen Bietern gilt die Gleichwertigkeit nach der Richtlinie 2005/36/EG.

Erforderlicher Nachweis:
Vorlage der Urkunde über die Kammereintragung (Architekten- oder Ingenieurkammer) oder ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter.

Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Der Bieter muss ordnungsgemäß im Berufs- oder Handelsregister seines Sitzes eingetragen sein.

Erforderlicher Nachweis:
Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (nicht älter als 6 Monate zum Schlusstermin der Angebotsabgabe)

Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer bestehenden oder im Auftragsfall abzuschließenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Midestdeckungshöhe von:
3,0 Mio. EUR für Personenschäden und
5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).

Die Versicherung muss die Haftung für alle Fachplanungs-Nachunternehmer ausdrücklich mitabdecken.

Erforderlicher Nachweis:
Kopie der Versicherungspolice oder einer rechtsverbindliche Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall auf die geforderten Beträge erhöht oder neu abgeschlossen werden.

Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Der Jahresumsatz, den der Bieter mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen als Generalplaner) erwirtschaftet hat, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025) mindestens 1,5 Mio. EUR p. a. netto betragen.

Erforderlicher Nachweis:
Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2023-2025) bezogen auf vergleichbare Leistungen (Leistungen als Generalplaner) anhand der Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung.

Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

mind.4 fest angestellte Dipl.- Ing. Architektur und/ oder (Hoch-) Bauingenieure in Vollzeit in dem Bereich Generalplanung, davon mindestens 2 Beschäftigte, Architekten oder (Hoch-) Bauingenieure, die bauvorlagenberechtigt sind

Erforderlicher Nachweis:
Eigenerklärung über die Mitarbeiteranzahl anhand der Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung

Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis, dass der Bieter ein internes Qualitätssicherungssystem installiert und betreibt.

Erforderlicher Nachweis:
Vorlage einer gültigen Zertifizierung oder einer textlichen Darstellung des QS-Systems (möglichst nicht länger als 2 DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 pt, einzeiliger Zeichenabstand)

Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignungsprüfung anhand von Einreichung von max. drei Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Anforderungen. Folgende Mindestanforderungen müssen hinsichtlich der eingereichten Referenzen erfüllt sein:
- Es handelt sich um ein Referenzprojekt aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
- mindestens zwei Referenzprojekte sind abgeschlossen und nicht älter als 10 Jahre (Stichtag: Ende der Angebotsfrist)
- mindestens eine Referenz weist eine Planung der Modernisierung oder des Umbaus eines Lehr-, Hörsaal-, Kongress- oder Veranstaltungsgebäudes auf
- mindestens eine Erstellung der Leistungsphasen 1-8 gemäß HOAI im Paket als Generalplaner oder federführender Partner
-das Referenzprojekt ist mindestens in die Honorarzone IV gemäß HOAI eingestuft
- mindestens ein Referenzprojekt muss im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers erbracht worden sein
- mindestens ein Referenzprojekt beinhaltet die Integration einer komplexen Medientechnik /AV Infrastruktur
- mindestens ein Referenzprojekt beinhaltet die Durchführung der Maßnahme im Bestand unter Aufrechterhaltung des restlichen Lehr-/Gebäudebetriebes

Vgl. im Übrigen die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eignungs-Zuschlagsmatrix

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS?Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an
russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der jeweils geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). i.Ü. siehe Formblatt Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung EU

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung