Verfahrensangaben

Bekleidungsausgabesystem

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.11.2026
17.11.2026 10:00 Uhr
17.11.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Sana Klinikum Offenbach GmbH
HRB 41012
Starkenburgring 66
63069
Offenbach
Deutschland
DE713
ausschreibungen@sana.de
+49 6984050

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen
t:06151126603
Luisenplatz 2
64283
Darmstadt
Deutschland
DE713
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 611327-648534

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

42710000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gefordert wird die Lieferung und Implementierung eines automatisier-ten Bekleidungsausgabesystems in Form einer Kombination aus einer Raumlösung und dezentralen Schranklösungen für medizinische Einrichtungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gefordert wird die Lieferung und Implementierung eines automatisier-ten Bekleidungsausgabesystems in Form einer Kombination aus einer Raumlösung und dezentralen Schranklösungen für medizinische Einrichtungen. Das Raumsystem muss aus einem geschlossenen Schleusensystem für Ein- und Ausgang bestehen, das eine kontrollierte Entnahme und Rückgabe von RFID-gechipter Bekleidung ermöglicht. Die Identifikation erfolgt über Chipkarte oder Transponder, ergänzt durch ein Infoterminal zur Anzeige von Benutzerinformationen und Kreditstatus eines Nutzers. Die Schleusen müssen eine RFID-Lesegenauigkeit von mindestens 97 % (Ausgang) bzw. 99 % (Ein-gang) gewährleisten und im Notfall manuell geöffnet werden können. Das Schranksystem setzt sich aus Steuerungsmodul und ange-schlossenen Schränken mit Lesegenauigkeiten von mindestens 97% zusammen. Die Identifikation erfolgt analog der Raumlösung über Chipkarte oder Transponder am Steuerungsmodul.

Für die Rückgabe von Schmutzwäsche sind geschlossenes Rück-nahmemodule vorgesehen, das ohne Benutzeridentifikation funktio-niert und eine automatische, zeitgleiche Entlastung des Nutzerkontos bewirkt. Die Kapazität der Rückgabe beträgt mindestens 200 Teile, mit Füllstandanzeige und automatischer Benachrichtigung bei Errei-chen der Maximalgrenze.

Die Spezifikation der Eingesetzten RFID ist der Anlage zur Leis-tungsbeschreibung "Datamars_UHF_T_FT401" zu entnehmen. Die technischen Eigenschaften und Leistungsmerkmale aus dieser Anla-ge müssen in dem Vergabeverfahren berücksichtigt und erfüllt wer-den.

Der Auftragnehmer übernimmt die Projektierung, Montage, Inbetrieb-nahme und Begleitung der Startphase. Der Leistungsumfang beinhal-tet rollbare Regalsysteme für die Raumlösung zur Sortierung von bis zu 16.000 Bekleidungsteilen, inklusive variabler Böden, Fachteilern und Etikettierung.

Der Auftragnehmer übernimmt in Abstimmung mit dem Auftraggeber stufenweise die fachgerechte Demontage und den Abtransport inklu-sive Entsorgung/Verwertung des zu ersetzenden Bekleidungsausga-besystems (Hängebahnen). Verwendungsnachweise sind dem Auf-traggeber auf Verlangen vorzulegen.

Die Verwaltungssoftware ist als SaaS bereitzustellen und muss eine unbegrenzte Anzahl von Nutzer:innen und Artikeln verwalten können. Sie soll alle relevanten Vorgänge wie Entnahme, Rückgabe, Bestü-ckung und Leerung protokollieren, umfangreiche Auswertungen er-möglichen und Schnittstellen zum Wäschedienstleister bieten. Der Datenaustausch muss regelmäßig (mindestens wöchentlich) erfol-gen. Temporäre Kontingentanpassungen, Sperrungen einzelner Nut-zer:innen sowie die Anzeige individueller Informationen am Terminal sind ebenfalls erforderlich.

Die Installation soll voraussichtlich im 1. Quartal 2027 erfolgen.

Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 2).

Die Mittel für die Beschaffung werden über pauschale Fördermittel zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ist Empfänger von pau-schalen Fördermitteln und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet.

Umfang der Auftragsvergabe

0,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Starkenburgring 66
63069
Offenbach
Deutschland
DE713

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung

Leistung

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Investitionskosten

Investitionskosten

Gewichtung
45,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Instandhaltungskosten

Instandhaltungskosten

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Zur Laufzeit des Vertrags:

Die Serviceleistungen sind ab Inbetriebnahme des Geräts für einen Zeitraum von 10 Jahren zu erbringen. Mit Ende der Laufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DBLM2EA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen, 4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ortstermin:
Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für die neuen Installationen übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Orts-termin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrie-ben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen erforderlich sind.

Ein Ortstermin soll in der Kalenderwoche 44 vor Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt werden.

Bieter, die beabsichtigten ein Angebot abzugeben, haben sich bis zum 19.10.2026 bei der Vergabestelle über das Vergabeportal zum Ortstermin anzumelden. Nach fristgerechter Anmel-dung erhalten die Bieter die entsprechenden Informationen zum Ortstermin. Jeder Bieter erhält ei-nen eigenständigen Ortstermin. Die Teilnahme an dem Ortstermin ist zwingend erforderlich.

Die Angebotsfrist wurde deshalb mit 40 Tagen angesetzt.

Der Ortstermin erfolgt im offenen Verfahren vor Öffnung der Angebote. Zur Wahrung der Gleich-behandlung und Vertraulichkeit wird darauf hingewiesen, dass keine Angebotsinhalte während des Ortstermins besprochen werden dürfen. Es wird sichergestellt, dass die seitens des Auftrag-gebers am Ortstermin beteiligten Personen keine Einsicht in die Angebotsunterlagen oder deren Inhalte erhalten.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

4
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.

Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht gem § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Angaben zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist.
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gem § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.

Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor.

Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.

Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden.
Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung.
Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen

Angaben zum Wettbewerbsregister
Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen.
und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen:
- Erklärung Tarif- und Mindestlohn
- Erklärung Antikorruption
- Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Anwendung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen entlang der Lieferkette

Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen.

§ 129 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129b des StGBes (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung

§ 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
§ 129b des StGBes (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung

§ 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des StGB zu begehen
§ 261 des StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

§ 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
§ 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

§ 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
§§ 299a und 299b des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
§ 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung)
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete)
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung

§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden.
Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung.
Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.

Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden.
Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung.
Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung

Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt.
Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Die Erklärungen unter Ziffer II "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Erklärung über einen Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts.
oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden.
Falls der Teilnahmeantrag / das Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Kalendertage seit dem Ausstellungsdatum erstellt.

Die Erklärung ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Falls der Teilnahmeantrag / das Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.

Die Erklärung ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Angabe des Jahresumsatzes netto bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen ("in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags").

Im Falle einer deutlichen negativen Umsatzentwicklung behält sich die Vergabestelle eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen.

Hinweis:
Die Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden Leistung (in Art und Umfang) vergleichbar sind.

Mindestanforderungen:
- Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
- Vergleichbar ist die Referenz, wenn sich das Referenzprojekt die wesentlichen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt
- Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.

Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 2.2 "Erklärung Referenzen" folgende Angaben zu machen:

- Name des Referenzgebers mit Adresse sowie Name des Referenzprojekts
- Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt
- Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Kontaktdaten
- Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber
- Bettenanzahl der Referenzeinrichtung
- Zeitraum der erbrachten Leistungen
- Auftragsvolumen des Referenzauftrags
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle
Die Vorlage von drei Unternehmensreferenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung, aus der die jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (eigene Beschäftigte, Vollzeit-äquivalent) insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren nach Berufsgruppen ersichtlich ist (Stichtag: jeweils der 31.12.)
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen

Hinweis:
Die Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Erklärung, dass mein/unser Unternehmen gem. DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist.
Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen.
Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierungen ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt.
Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Erklärung, dass das Rechenzentrum, in welchem die Verwaltungssoftware gehostet ist, gem. DIN EN ISO 27001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist.
Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierungen ist dem Angebot beigefügt.
Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Ko-pie ist ausreichend.

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

Bestätigung, die Datenschutzdokumentente im Auftragsfall anzuerkennen und Einwilligung, dass die Datenschutzdokumente im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden:
- Erklärung zum Datenschutz.
- Vereinbarung Auftragsverarbeitung.
Die Anerkennung der vorgenannten Vereinbarungen ist eine Mindestanforderung.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

In diesem Vergabeverfahren werden Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtig. Der Bieter hat in seinem Angebot mit dem Dokument "2.8 Anwendung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen entlang der Lieferkette" darzulegen, wie Nachhaltigkeitsmaßnahmen entlang der Lieferkette umgesetzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das oben genannte Dokument in deutscher Sprache auszufüllen ist und etwaige ergänzende Unterlagen, Nachweise oder Zertifikate zu diesem Dokument ebenfalls in deutscher Sprache eingereicht werden müssen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung