Der Auftraggeber beabsichtigen mit diesem Verfahren, separate Aufträge über Beratungsleistungen zum Wissens- und Technologietransfer für ortsansässige KMU zu erteilen.
Angesichts des schnellen technologischen Wandels und der kürzer werdenden Innovationszyklen halten es die Auftraggeber für erforderlich, den Wissens- und Technologietransfer in den Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen "Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)" in ihren Gebietskörperschaften durch die qualifizierte Beratung von kleinen und mittleren Unter-nehmen (nachfolgend als "KMU" bezeichnet, dies sind Unternehmen im Sinne von Anhang 1 der VO (EU) 651/2014) sowie damit verbundene Vor- und Nachbereitung aktiv zu fördern.Zur Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sollen die in dem Gebiet der betreffenden Gebietskörperschaften ansässigen KMU durch verstärkte Beratung und Betreuung bei Innovationen unterstützt werden. Der Sicherung vorhandener und der Schaffung neuer Arbeitsplätze kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Ziel ist es, KMU in den betroffenen Gebietskörperschaften durch den Auftragnehmer hinsichtlich ihrer Innovationsausrichtung zu beraten und konkrete Innovationsprojekte in den KMU zur Implementierung anzustoßen.Leistungsinhalt ist die Durchführung von qualifizierten Beratungen von KMU in den teilnehmenden Gebietskörperschaften durch den Auftragnehmer und die im Zusammenhang mit den qualifizierten Beratungen stehenden Aufgaben der Vor- und Nachbereitung. Diese umfassen vorbereitende Aufschlussgespräche, sowie begleitende Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit und der Administration des Gesamtprojektes.
Die Auftraggeber schätzen den zu erwartenden Umfang der vom Auftragnehmer nach Bedarf auf und Abruf zu erbringenden Leistungen auf Basis historischer Erfahrungswerte wie folgt:
- ICO InnovationsCentrum Osnabrück GmbH: ca. 80 Tagewerke je Jahr - Landkreis Diepholz: ca. 45 Tagewerke je Jahr- Stadt Oldenburg: ca. 25 Tagewerke je Jahr
Ein Tagewerk umfasst gemäß Ziffer 5.6.2 WTTKMUErl (Anlage B01) 8 Zeitstunden.
Es handelt sich um unverbindliche Schätzungen. Die Auftraggeber können nicht garantieren, dass sich der Auftragsumfang wie geschätzt entwickelt und dass die o. g. Umfänge tatsächlich abgerufen werden. Verschiebungen der Mengenverteilung zwischen den Auftraggebern untereinander sind möglich.
Das Volumen der Verträge zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist über die gesamte Vertragslaufzeit wie folgt beschränkt:
- ICO InnovationsCentrum Osnabrück GmbH: 320 Tagewerke- Landkreis Diepholz: 180 Tagewerke- Stadt Oldenburg: 100 Tagewerke
Wird dieser Wert vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erreicht, endet der jeweilige Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) richtet sich nach den Angaben im Projektraum auf der vom Auftraggeber eingesetzten Vergabeplattform. Fragen sind bis spätestens acht Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, damit der Auftraggeber die Fragen noch rechtzeitig im Sinne von § 20 Abs. 3 VgV beantworten kann.
Bieter sind bis zum Ablauf des im Projektraum auf der vom Auftraggeber eingesetzten Vergabeplattform genannten Tages an ihr Angebot gebunden (Bindefrist).
Nach Abschluss der Angebotswertung wird der Auftraggeber entsprechend § 134 Abs. 1 GWB die Bieter informieren, deren Angebote nicht für den Zuschlag vorgesehen sind (Vorabmitteilung) und nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB den Zuschlag erteilen.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Eignungskriterien, NachweiseDer Auftraggeber wird die Eignung der Bieter anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen.2. NachunternehmerBieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nachunternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.3. EignungsleiheSollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Angebot seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 47 Abs. 1 VgV).4. BietergemeinschaftenFür Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber verlangt von Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025, insgesamt und aus der Beratung von KMU im Wissens- und Technologietransfer sowie der Fördermittelberatung für Innovationsprojekte (Angebotsschreiben, Teil C). Mindestanforderung:Jahresumsatz aus der Beratung von KMU im Wissens- und Technologietransfer sowie der Fördermittelberatung für Innovationsprojekte mindestens 250.000 EUR (netto) pro Jahr im Durchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025.
Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder eines Ausschließlichkeitsvermittlers (Nachweis beizufügen).
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblatt, Anlage C01). Mindestanforderung: Vergleichbar sind Aufträge aus folgenden Leistungsbereichen:1) Beratungsleistungen im Bereich Wissens- und Technologietransfer.2) Fördermittelberatung für Innovationsprojekte.3) Abwicklung von EFRE-Förderungen.Aus jedem der Leistungsbereiche 1) bis 3) ist jeweils mindestens eine Referenzleistung anzugeben, die innerhalb des Zeitraums 2020-2025 ausgeführt worden sein muss.
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C02).
Der Auftraggeber verlangt von Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.