Die Landesgartenschau Donauwörth 2028 GmbH schreibt für den künftigen Wörnitzpark Landschaftsbauarbeiten aus, einerseits für den Heilig-Kreuz-Garten (Ost), für den Parkplatz Stiftung sowie andererseits die temporären Anlagen der Durchführung der Gartenschau.Ziel der Planung für den heilig-Kreuz-Garten (Ost) ist es, die Freiräume mit Bewegungsangeboten, Wegebeziehungen und Parkeingängen funktional weiterzuentwickeln. Die Verbindung zwischen Stadt und Landschaft, insbesondere über den Stadtaufgang und zum Riedspitz, wird barrierearm ausgearbeitet.Im Bereich Parkplatz Stiftung wird der bestehende Parkplatz erweitert und in Teilflächen begrünt, im Heilig-Kreuz-Garten Ost werden bestehende Parkplatzflächen aufgelöst und eine hochwerte Freianlage mit einem Spielplatz und intensiven Gehölz- und Staudenflächen entwickelt. Für die Durchführung der Gartenschau werden Ausstellungsflächen vorbereitet.
Folgende Leistungen sind für die drei Teil-Bereiche auszuführen:- Abbrucharbeiten bestehender Freianlagen- Erdarbeiten, einschl. Unterbau mit hydr. Bindemitteln verbessern- Ver- und Entsorgungsanlagen (Abwasserentsorgung, Trinwasserversorgung, Beleuchtung)- ca. 120 m Granit-Blockstufen- ca. 100 m Sitzmauer ais Jurakalksteinblöcken- ca. 800 m2 Asphalttragdeckschicht mit einlagiger OB- ca. 350 m2 Kleinsteinpflaster aus Granit- ca. 10 St. Ausstattungselemente wie Bänke, Liegen und Schaukeln- ca. 64 St. Bäume, ca. 80 St. (Groß-) Sträucher und ca. 540 m2 Staudenpflanzflächen pflanzen sowie 175 m2 Rasen- und 5.650 m2 Wiesenflächen herstellen mit Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis Oktober 2028.
Niedrigster Preis
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"- Urkalkulation
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis Ende der Frist für Aufklärungsfragen ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Unterlagen werden im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachgefordert.Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.
Das Leistungsverzeichnis kann nicht nachgefordert werden.
Eigenerklärung (s. Formular 124 und Fomular 127):- dass nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen- dass nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,- dass der Bieter bei der Berufsgenossenschaft gemeldet ist- dass der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat,- dass eine Eigenerklärung (Formblatt 127) zu Russlandsanktionen durch den Bieter abgegeben wird.