Die Landesgartenschau 2028 ist ein zentrales Stadtentwicklungsprojekt der Stadt Donauwörth mit dem Ziel, die bestehenden Freiräume entlang der Donau und Wörnitz nachhaltig und gestalterisch hochwertig aufzuwerten, zu vernetzen und als öffentliche Räume für alle Generationen zu sichern.
Teil der Landesgartenschau Donauwörth 2028 sind mehrere neue Spiel- und Aufenthaltsbereiche. Im zukünftigen Donaupark entsteht ein identitätsstiftender Themenspielplatz, der sog. "Helikopterspielplatz", mit den Schwerpunkten Fliegen - Bewegung - Abenteuer. Dieser soll Kindern ein vielfältiges, motorisch anregendes und fantasievolles Spielerlebnis ermöglichen und gleichzeitig einen hochwertigen Aufenthaltsraum für Begleitpersonen bieten.
Als ortsansässiges Unternehmen und bedeutender Arbeitgeber prägt Airbus den Standort Donauwörth und ist eng mit der Identität der Stadt verbunden. Daher liegt es nahe, diese besondere Verbindung als Ausgangspunkt für das Grundthema des Spielplatzes zu wählen und die damit verbundene Identifikation im Gestaltungskonzept erlebbar werden zu lassen - ohne dabei eine technische oder gegenständliche Nachbildung von Luftfahrzeugen anzustreben.
Gegenstand der Ausschreibung sind ausschließlich die prägenden Spielgeräte des Helikopterspielplatzes. Diese sollen als zusammenhängende Spielgerätefamilie entwickelt werden und folgende Elemente umfassen:
- begehbarer Helikopter als identitätsstiftendes Hauptspielgerät,- Spielturm im Stil eines Towers oder Kontrollturms,- Hangar als Spiel- und Aufenthaltsbereich,- verbindende Flow-Elemente, z. B. zum Balancieren, Klettern und Bewegen.
Die Gesamtfläche des Spielplatzes umfasst rund 1.130 m². Davon entfallen ca. 500 m² auf die eigentliche Spielfläche, rund 135 m² auf eine adaptive Spielwiese sowie etwa 150 m² auf Aufenthaltsflächen. Der Spielplatz ist für mehr als 100 Kinder sowie über 70 Begleitpersonen ausgelegt.
- Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens 50 Punkte- Verhältnis von Kosten zu Spiel- und Erlebniswert 20 Punkte- Lebenszyklusbetrachtung (Wartung, Ersatzteile, Instandhaltung) 20 Punkte- Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Kalkulation 10 Punkte
- Qualität und Eigenständigkeit der Leitidee Fliegen - Bewegung - Freiheit 5 Punkte- räumliche und gestalterische Gesamtwirkung der Spielgerätefamilie 5 Punkte- Integration von Helikopter, Tower, Hangar und Flow-Elementen 5 Punkte- Aufenthaltsqualität und Vielseitigkeit der Spielbereiche 5 Punkte- Erlebnis- und Identitätsstiftung des Gesamtkonzepts 5 Punkte- Selbstverständlichkeit des inklusiven Nutzungskonzepts 5 Punkte- Umsetzung der Airbus-Anmutung gemäß Anlage 04 30 Punkte
- konstruktive Klarheit und Realisierbarkeit 5 Punkte- Material- und Konstruktionswahl (Langlebigkeit, Wartung) 5 Punkte- Montage- und Bauablauf 5 Punkte- Sicherheit und Normkonformität 5 Punkte
- realisierte Spielplatz- oder Großspielgeräteprojekte 5 Punkte- thematische oder konzeptionelle Vergleichbarkeit 5 Punkte- Qualität und gestalterischer Anspruch der Referenzprojekte 5 Punkte- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern 5 Punkte
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"- Urkalkulation
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis Ende der Frist für Aufklärungsfragen ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Unterlagen werden im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachgefordert.Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.
Das Leistungsverzeichnis kann nicht nachgefordert werden.
Eigenerklärung (s. Formular 124 und Fomular 127):- dass nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen- dass nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,- dass der Bieter bei der Berufsgenossenschaft gemeldet ist- dass der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat,- dass eine Eigenerklärung (Formblatt 127) zu Russlandsanktionen durch den Bieter abgegeben wird.- Referenzliste