Verfahrensangaben

Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG (BEG); Los 2: Erstellung ei...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.11.2026
17.11.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG
USt-Nr.: DE 325 / 5870 / 0809
Langekampstraße 36
44652
Herne
Deutschland
DEA55
stefan.mager@luther-lawfirm.com
+49 201 9220 24014

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1604
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71241000-9
71240000-2
71241000-9
71242000-6
71243000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Neunutzung des ehemaligen Kraftwerks "Shamrock" in Herne. In einer Machbarkeitsstudie soll untersucht werden, wie einerseits die nicht mehr genutzten Teile des Kraftwerkes einer neuen Nutzung zugeführt werden können und auch andererseits für den dazugehörigen Außenraum ein adäquates Freiraumkonzept entwickelt werden kann. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen als belastbare Grundlage für Verhandlungsgespräche mit Grundstückseigentümern, Fördermittelgebern und potenziellen Investoren genutzt werden, um Möglichkeiten zur Umsetzung der vorgeschlagenen Zukunftsszenarien zu finden.

Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, für die Gebäude und das Areal des ehemaligen Kraftwerks eine Neunutzung unter den genannten Rahmenbedingungen zu definieren, diese darzustellen und auf ihre Plausibilisierung zu überprüfen.

Hierbei geht es nicht darum, ein alleiniges Leitbild als singulären Lösungsansatz zu entwickeln, vielmehr soll die Neunutzung in Varianten parallel dargestellt werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Herne ist eine Großstadt im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Das Areal des stillgelegten Kraftwerks Shamrock und das Plangebiet "Blumenthal hoch3" liegen im nordöstlichen Teil des Herner Stadtbezirks Eickel und sind eingebettet in das Soziale Stadt-Gebiet Wanne-Süd. Die Entstehungsgeschichte des Kraftwerks ist räumlich und technisch-funktional mit der Zeche Shamrock sowie mit dem unmittelbar angrenzenden Zechengelände Blumenthal eng verwoben. Der Schacht 3, der auf dem Blumenthal hoch3-Gelände liegt, wurde 1890 abgeteuft; der Schacht 4 1891 und der Schacht 11 1957. Die Zeche Shamrock wurde 1967 der Zeche General Blumenthal in Recklinghausen zugeschlagen.
Auf dem Gelände des Kraftwerks stand vorher eine Kokerei mit Nebengewinnungsanlagen. Diese wurden 1941 stillgelegt und 1942 abgebrochen. 1954 wurde das Kraftwerk Shamrock wiederaufgebaut, das während des Krieges und vor seiner Fertigstellung stark beschädigt wurde. Das Kraftwerk Shamrock wurde in den 50er Jahren von der Veba auf der Schachtanlage 3/4/11 der Zeche Shamrock in Betrieb genommen. Einige Gebäude aus der Zeit der Zeche Shamrock wurden in den Betriebsablauf des Kraftwerks integriert.
Das Kraftwerk lieferte seit seiner Inbetriebnahme 1957 Strom in Höhe von 132 MW und Fernwärme in einer Leistung von 300 MW.

Das Kraftwerk liegt seit seiner Stilllegung im April 2013 brach, d. h. die erhaltenen Gebäudeteile sind nach Nutzungsaufgabe zum überwiegenden Teil außer Betrieb, die Kraftwerktechnik ist jedoch noch weitestgehend installiert.
Ein kleiner Teil der verbleibenden Gebäude ist noch in Betrieb. Dazu gehören die Fernwärmeleitung, Schaltanlagen und der Öltank im Westen. Der Betreiber des Kraftwerkes wird in Kürze eine Kalkulation für die mögliche Verlegung der noch in Betrieb befindlichen Anlagen vorlegen. Außerdem ist südöstlich eine Heizkraftzentrale in Betrieb; außerhalb des Planungsgebietes.

Das Gelände grenzt nördlich an den Bereich des ehemaligen Bergwerksareals "General Blumenthal IX" mit einer Größe von ca. 23,5 ha.
Dieses ehemalige Bergwerksareal wird unter dem Projektnamen "Blumenthal hoch3" zu einem modernen, integrierten High- und Green-Tech-Quartier mit breitem Spektrum an wissens-, technologieorientierten und höherwertigen Dienstleistungsnutzungen und einer Seilbahnanbindung zum Hbf Herne-Wanne-Eickel entwickelt.
Die Grundlage für die Entwicklung bildet die Konzeptstudie von Albert Speer + Partner GmbH, die gegenwärtig zu einem städtebaulichen Rahmenplan konkretisiert wird.
Die räumliche Nähe verdeutlicht die Tragweite und das Potential der zu findenden Neunutzung des Kraftwerks, d. h. sowohl die Raumwirkung als auch die angestrebte Nutzung des Kraftwerkgebäudes wirkt sich auf die Zukunftsperspektive der Flächenentwicklung von "Blumenthal hoch3" erheblich aus.
Umgekehrt kann die Bewahrung des Status Quo mit ungenutzten, dem Verfall ausgesetzten Gebäuden negative Auswirkungen auf den Vermarktungserfolg der zu revitalisierenden Flächen entfalten.

In einer Machbarkeitsstudie soll untersucht werden, wie einerseits die nicht mehr genutzten Teile des Kraftwerkes einer neuen Nutzung zugeführt werden können und auch andererseits für den dazugehörigen Außenraum ein adäquates Freiraumkonzept entwickelt werden kann.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen als belastbare Grundlage für Verhandlungsgespräche mit Grundstückseigentümern, Fördermittelgebern und potenziellen Investoren genutzt werden, um Möglichkeiten zur Umsetzung der vorgeschlagenen Zukunftsszenarien zu finden.

Es wird in einem gesonderten Vergabeverfahren das Thema Schadstoffuntersuchung und -freimachung in den Gebäudekörpern bearbeitet. Die Ergebnisse werden den Bearbeitern der Machbarkeitsstudie zur Verfügung gestellt und sind Grundlage für die Umsetzungsszenarien.

Einzelheiten über den Leistungsumfang werden in den Vergabeunterlagen näher bestimmt. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
6

Der Auftrag ist durchzuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht und abgenommen wurden. Daher ist die Angabe der "Maximalen Verlängerung" hypothetisch. Maßgeblich ist die Laufzeit in dem Vertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Herne
Deutschland
DEA55

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Durchführungskonzept

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe des § 17 VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.

2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des öffentlichen Auftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar.

3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden.

4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert.

5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bestimmte Vergabeunterlagen der Vertraulichkeit unterliegen und nicht bereits mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht werden. Dies betrifft gesonderte, nicht allgemein zugängliche Daten und Informationen zu Gebäudegrundrissen, -schnitten und -ansichten zur Einsichtnahme. Diese Daten und Informationen sind für die Einreichung des Teilnahmeantrags nicht erforderlich und werden nur solchen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und mit dem Teilnahmeantrag eine zur Verfügung gestellte Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet und ausgefüllt einreichen. Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

6. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

- Fortsetzung unter zusätzliche Informationen -

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VMWPC

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

- Fortsetzung die wichtigsten Merkmale des Verfahrens - -

7. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das Erstangebot, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann.

8. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen beigefügt.

9. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" zu entnehmen.

10. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Klarstellung: Es gilt § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für eine Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.

Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden;

2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung ist durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erbringen.

3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht nebst Angaben zu vertretungsberechtigten Personen.

4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.

5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, in der jeweils geltenden Fassung (zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025)" zu verwenden.

6. Eigenerklärung zur Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzordnung für Auftragnehmer (ArbUmwO). Hierfür ist das Formular V "Formular V
Eigenerklärung zur Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzordnung für Auftragnehmer (ArbUmwO)" zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Die unter diesem Abschnitt "Berufliche Risikohaftpflichtversicherung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

7. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 2 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 2 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zu der Berufshaftpflichtversicherung" zu verwenden.

Mindestanforderungen: Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Die unter diesem Abschnitt "Allgemeiner Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

8. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Mindestanforderungen: Der Bewerber muss folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Ein Gesamtumsatz von 360.000 EUR (netto) muss im Mittel in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zu den Umsätzen" vollständig auszufüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Die unter diesem Abschnitt "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

9. Eigenerklärung zum Umsatz in EUR (netto) im Bereich "Machbarkeitsstudien / Entwurfsplanung" jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Mindestanforderungen: Der Bewerber muss folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Ein Umsatz von 180.000 EUR (netto) im Bereich "Machbarkeitsstudien / Entwurfsplanung" muss im Mittel in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zu den Umsätzen" vollständig auszufüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die unter diesem Abschnitt "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Nachweise von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

10. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Ausführungen zu folgenden Angaben: (i) Hauptsitz des Unternehmens, (ii) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, (iii) Ansprechpartner für den Auftraggeber, (iv) Gründungsjahr, (v) Größe des Unternehmens, (vi) Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers, sofern das Unternehmen nicht börsennotiert ist, (vii) Angaben zu durchschnittlicher Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren.

Die Abfrage der Informationen zum Unternehmen erfolgt rein informativ.

Hierfür ist das Formular VIII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Die unter diesem Abschnitt "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen"" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

11. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: Es ist eine Person für die Projektleitung Architektur zu benennen. Zur benannten Person sind folgende Angaben zu machen:

(i) Name, (ii) Mitarbeiter des Mitglieds (nur bei Bewerbergemeinschaften anzugeben), (iii) Telefon, (iv) E-Mail, (v) Fachrichtung, (vi) Berufserfahrung in Jahren, (vii) Berufserfahrung in der Leistungsphase 0 (Bedarfs- und Grundlagenermittlung, Machbarkeitsstudien), (viii) Abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen, (ix) Verfügbarkeitszusage der benannten Person ab dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Zuschlagserteilung (März 2027).

Mindestanforderungen: Die benannte Person der Projektleitung Architektur muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen.

- Verfügbarkeitszusage der benannten Person ab dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Zuschlagserteilung (März 2027).

Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Die Berufserfahrung in Jahren sowie die Berufserfahrung in der Leistungsphase 0 (Bedarfs- und Grundlagenermittlung, Machbarkeitsstudien) der benannten Person sind zudem im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.

Zudem muss jeder Bewerber für die benannte Person der Projektleitung Architektur eine Eigenerklärung über mindestens zwei vergleichbare Personen-Referenzen einreichen, die jeweils die nachfolgenden Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllen.

(a) Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie.

(b) Die Machbarkeitsstudie bezog sich auf die Umnutzung industrieller Gebäude.

(c) Die Fertigstellung der erarbeiteten Machbarkeitsstudie darf nicht länger als 10 Jahre vor Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegen (vor Oktober 2016).

Die Personen-Referenzen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsinhalts, den Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten.

Hierfür ist das Formular IX.1 "Eigenerklärung Projektleitung Architektur" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Mindestanforderung: Es sind zwei Personen-Referenzen der benannten Projektleitung Architektur einzureichen, die jeweils die Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Zusätzlich ist anzugeben, ob die eingereichten Personen-Referenzen folgende Zusatzanforderungen erfüllen:

(d) Die Machbarkeitsstudie bezog sich auf ein Kraftwerk, eine Kokerei, ein Bergwerksgebäude oder eine vergleichbare Versorgungsanlage.

(e) Das Projektvolumen (KG 300+ 400) betrug > 20 Mio. EUR brutto (Hinweis: Der Wert bezieht sich auf die prognostizierten Baukosten des untersuchten Objekts im Fall einer Umnutzung).

(f) Das Projektvolumen (KG 300+ 400) betrug 15 bis 20 Mio. EUR brutto (Hinweis: Der Wert bezieht sich auf die prognostizierten Baukosten des untersuchten Objekts im Fall einer Umnutzung)

(g) Das Projektvolumen (KG 300+ 400) betrug 10 bis < 15 Mio. EUR brutto (Hinweis: Der Wert bezieht sich auf die prognostizierten Baukosten des untersuchten Objekts im Fall einer Umnutzung)

(h) Die Machbarkeitsstudie wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht.

Die Erfüllung der Zusatzanforderung (d) bis (h) ist lediglich im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.

Es können maximal 22 Punkte erreicht werden. Maximal 4 Punkte für die Berufserfahrung der benannten Projektleitung Architektur, maximal 18 Punkte für die eingereichten Personen-Referenzen der Projektleitung Architektur.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
22,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Die unter diesem Abschnitt "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen"" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

12. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: Es ist eine Person für die stellvertretende Projektleitung Architektur zu benennen. Zur benannten Person sind folgende Angaben zu machen:

(i) Name, (ii) Mitarbeiter des Mitglieds (nur bei Bewerbergemeinschaften anzugeben), (iii) Telefon, (iv) E-Mail, (v) Fachrichtung, (vi) Berufserfahrung in Jahren, (vii) Berufserfahrung in der Leistungsphase 0 (Bedarfs- und Grundlagenermittlung, Machbarkeitsstudien), (viii) Abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen, (ix) Verfügbarkeitszusage der benannten Person ab dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Zuschlagserteilung (März 2027).

Mindestanforderungen: Die benannte Person der stellvertretenden Projektleitung Architektur muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen.

- Verfügbarkeitszusage der benannten Person ab dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Zuschlagserteilung (März 2027).

Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Die Berufserfahrung in Jahren sowie die Berufserfahrung in der Leistungsphase 0 (Bedarfs- und Grundlagenermittlung, Machbarkeitsstudien) der benannten Person sind zudem im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.

Zudem muss jeder Bewerber für die benannte Person der stellvertretenden Projektleitung Architektur eine Eigenerklärung über mindestens eine vergleichbare Personen-Referenz einreichen, die die nachfolgenden Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllt.

(a) Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie.

(b) Die Machbarkeitsstudie bezog sich auf die Umnutzung industrieller Gebäude.

(c) Die Fertigstellung der erarbeiteten Machbarkeitsstudie darf nicht länger als 10 Jahre vor Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegen (vor Oktober 2016).[LRm11.1][CW11.2]

Die Personen-Referenzen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsinhalts, den Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten.

Hierfür ist das Formular IX.2 "Eigenerklärung stellvertretende Projektleitung Architektur" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Mindestanforderung: Es ist eine Personen-Referenz der benannten stellvertretenden Projektleitung Architektur einzureichen, die die Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllt. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Zusätzlich ist anzugeben, ob die eingereichte Personen-Referenz folgende Zusatzanforderungen erfüllt:

(d) Die Machbarkeitsstudie bezog sich auf ein Kraftwerk, eine Kokerei, ein Bergwerksgebäude oder eine vergleichbare Versorgungsanlage.

(e) Das Projektvolumen (KG 300+ 400) betrug > 20 Mio. EUR brutto (Hinweis: Der Wert bezieht sich auf die prognostizierten Baukosten des untersuchten Objekts im Fall einer Umnutzung).

(f) Das Projektvolumen (KG 300+ 400) betrug 15 bis 20 Mio. EUR brutto (Hinweis: Der Wert bezieht sich auf die prognostizierten Baukosten des untersuchten Objekts im Fall einer Umnutzung)

(g) Das Projektvolumen (KG 300+ 400) betrug 10 bis < 15 Mio. EUR brutto (Hinweis: Der Wert bezieht sich auf die prognostizierten Baukosten des untersuchten Objekts im Fall einer Umnutzung)

(h) Die Machbarkeitsstudie wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht.

Die Erfüllung der Zusatzanforderung (d) bis (h) ist lediglich im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.

Es können maximal 13 Punkte erreicht werden. Maximal 4 Punkte für die Berufserfahrung der benannten stellvertretenden Projektleitung Architektur, maximal 9 Punkte für die eingereichte Personen-Referenz der stellvertretenden Projektleitung Architektur.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
13,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Die unter diesem Abschnitt "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen"" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

13. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: Es ist eine Person für die Projektleitung Landschaftsarchitektur zu benennen. Zur benannten Person sind folgende Angaben zu machen:

(i) Name, (ii) Mitarbeiter des Mitglieds (nur bei Bewerbergemeinschaften anzugeben), (iii) Telefon, (iv) E-Mail, (v) Fachrichtung, (vi) Berufserfahrung in Jahren, (vii) Abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Landschaftsplanung / -architektur oder vergleichbar, (viii) Verfügbarkeitszusage der benannten Person ab dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Zuschlagserteilung (März 2027).

Mindestanforderungen: Die benannte Person der Projektleitung Landschaftsarchitektur muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Landschaftsplanung / -architektur oder vergleichbar.

- Verfügbarkeitszusage der benannten Person ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung (März 2027).

Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Zudem muss jeder Bewerber für die benannte Person der Projektleitung Landschaftsarchitektur eine Eigenerklärung über mindestens eine vergleichbare Personen-Referenz einreichen, die die nachfolgenden Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllt.

(a) Erarbeitung eines freiraumplanerischen Entwurfs.

(b) Der freiraumplanerische Entwurf bezog sich auf vormals industriell genutzte Fläche mit einer Größe von mind. 1 ha.

(c) Die Fertigstellung des erarbeiteten freiraumplanerischen Entwurfs darf nicht länger als 10 Jahre vor Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegen (vor Oktober 2016).[LRm12.1][CW12.2]

Die Personen-Referenzen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsinhalts, den Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten.

Hierfür ist das Formular IX.3 "Eigenerklärung Projektleitung Landschaftsarchitektur" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Mindestanforderung: Es ist eine Personen-Referenz der benannten Projektleitung Landschaftsarchitektur einzureichen, die die Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllt. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Zusätzlich ist anzugeben, ob die eingereicht Personen-Referenz folgende Zusatzanforderungen erfüllt:

(d) Die Referenz betraf die Freiraum-/Freianlagenplanung auf einem industriellen Altstandort bzw. einer Bergbaufolgefläche (Kraftwerk, Zeche, Kokerei oder vergleichbarer Schwerindustrie-/Energiestandort).

(e) Die Referenz betraf Freianlagen auf sonstiger Industrie-/Gewerbebrache bzw. Konversionsfläche (allgemeines Flächenrecycling, ohne spezifischen Schwerindustrie-/Bergbaubezug).

(f) Die Referenz wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht.

Die Erfüllung der Zusatzanforderung (d) bis (f) ist lediglich im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.

Es können maximal 7 Punkte erreicht werden für die eingereichte Personen-Referenz der Projektleitung Landschaftsarchitektur

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
7,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Die unter diesem Abschnitt "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen"" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

14. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: Es ist eine Person für die stellvertretende Projektleitung Landschaftsarchitektur zu benennen. Zur benannten Person sind folgende Angaben zu machen:

(i) Name, (ii) Mitarbeiter des Mitglieds (nur bei Bewerbergemeinschaften anzugeben), (iii) Telefon, (iv) E-Mail, (v) Fachrichtung, (vi) Berufserfahrung in Jahren, (vii) Abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Landschaftsplanung / -architektur oder vergleichbar, (viii) Verfügbarkeitszusage der benannten Person ab dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Zuschlagserteilung (März 2027).

Mindestanforderungen: Die benannte Person der stellvertretenden Projektleitung Landschaftsarchitektur muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Landschaftsplanung / -architektur oder vergleichbar.

- Verfügbarkeitszusage der benannten Person ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung (März 2027).

Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Zudem muss jeder Bewerber für die benannte Person der stellvertretenden Projektleitung Landschaftsarchitektur eine Eigenerklärung über mindestens eine vergleichbare Personen-Referenz einreichen, die die nachfolgenden Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllt.

(a) Erarbeitung eines freiraumplanerischen Entwurfs.

(b) Der freiraumplanerische Entwurf bezog sich auf vormals industriell genutzte Fläche mit einer Größe von mind. 1 ha.

(c) Die Fertigstellung des erarbeiteten freiraumplanerischen Entwurfs darf nicht länger als 10 Jahre vor Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegen (vor Oktober 2016).[LRm13.1][CW13.2]

Die Personen-Referenzen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsinhalts, den Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten.

Hierfür ist das Formular IX.4 "Eigenerklärung stellvertretende Projektleitung Landschaftsarchitektur" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Mindestanforderung: Es ist eine Personen-Referenz der benannten stellvertretenden Projektleitung Landschaftsarchitektur einzureichen, die die Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllt. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Zusätzlich ist anzugeben, ob die eingereicht Personen-Referenz folgende Zusatzanforderungen erfüllt:

(d) Die Referenz betraf die Freiraum-/Freianlagenplanung auf einem industriellen Altstandort bzw. einer Bergbaufolgefläche (Kraftwerk, Zeche, Kokerei oder vergleichbarer Schwerindustrie-/Energiestandort).

(e) Die Referenz betraf Freianlagen auf sonstiger Industrie-/Gewerbebrache bzw. Konversionsfläche (allgemeines Flächenrecycling, ohne spezifischen Schwerindustrie-/Bergbaubezug).

(f) Die Referenz wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht.

Die Erfüllung der Zusatzanforderung (d) bis (f) ist lediglich im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
7,00

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular X zu benennen.

Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.

Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation" bezeichnete Unterlage (Formular IX.1 "Eigenerklärung Projektleitung Architektur") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter " Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation " bezeichnete Unterlage (Formular IX.2 "Eigenerklärung stellvertretende Projektleitung Architektur") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (iii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter " Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation " bezeichnete Unterlage (Formular IX.3 "Eigenerklärung Projektleitung Landschaftsarchitektur") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (iv) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation " bezeichnete Unterlage (Formular IX.4 "Eigenerklärung stellvertretende Projektleitung Landschaftsarchitektur") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (v) die in Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (vi) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.

Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.

Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Allgemeiner Jahresumsatz" bezeichnete Unterlage (Formular VII "Eigenerklärung zu den Umsätzen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" bezeichnete Unterlage (Formular VII "Eigenerklärung zu den Umsätzen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (iii) die in Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (iv) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XII.

Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Reduzierungskriterien:

Sofern unter der "Art der Gewichtung" auf die "Gewichtung (Punkte, genau)" verwiesen wird, wird klargestellt, dass es sich dabei um die Höchstpunktzahl handelt, die ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft in diesem Eignungskriterium erhalten kann.

Nach der Eignungsprüfung aller Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber werden höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.

Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
- Berufserfahrung der benannten Projektleitung Architektur (es können maximal 4 Punkte erreicht werden)
- Inhalt der eingereichten Personen-Referenzen der Projektleitung Architektur (es können maximal 18 Punkte erreicht werden)
- Berufserfahrung der benannten stellvertretenden Projektleitung Architektur (es können maximal 4 Punkte erreicht werden)
- Inhalt der eingereichten Personen-Referenz der stellvertretenden Projektleitung Architektur (es können maximal 9 Punkte erreicht werden)
- Inhalt der eingereichten Personen-Referenz der Projektleitung Landschaftsarchitektur (es können maximal 7 Punkte erreicht werden)
- Inhalt der eingereichten Personen-Referenz der stellvertretenden Projektleitung Landschaftsarchitektur (es können maximal 7 Punkte erreicht werden)

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auf Rang 5 die gleiche Punktzahl erhalten, ist die für die benannte Person der Projektleitung Architektur eingereichte Anzahl der Personen-Referenzen maßgeblich, die neben den Mindestanforderungen (a) - (c) zusätzlich die Zusatzanforderung (d) erfüllen. Besteht dann weiterhin Punktgleichheit, erfolgt ein Losentscheid.

Näheres ist der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags zu entnehmen. Diese ist unten o.g. Link abrufbar.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung