Die unter diesem Abschnitt "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen"" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.
12. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: Es ist eine Person für die stellvertretende Projektleitung Architektur zu benennen. Zur benannten Person sind folgende Angaben zu machen:
(i) Name, (ii) Mitarbeiter des Mitglieds (nur bei Bewerbergemeinschaften anzugeben), (iii) Telefon, (iv) E-Mail, (v) Fachrichtung, (vi) Berufserfahrung in Jahren, (vii) Berufserfahrung in der Leistungsphase 0 (Bedarfs- und Grundlagenermittlung, Machbarkeitsstudien), (viii) Abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen, (ix) Verfügbarkeitszusage der benannten Person ab dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Zuschlagserteilung (März 2027).
Mindestanforderungen: Die benannte Person der stellvertretenden Projektleitung Architektur muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen.
- Verfügbarkeitszusage der benannten Person ab dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Zuschlagserteilung (März 2027).
Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Die Berufserfahrung in Jahren sowie die Berufserfahrung in der Leistungsphase 0 (Bedarfs- und Grundlagenermittlung, Machbarkeitsstudien) der benannten Person sind zudem im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.
Zudem muss jeder Bewerber für die benannte Person der stellvertretenden Projektleitung Architektur eine Eigenerklärung über mindestens eine vergleichbare Personen-Referenz einreichen, die die nachfolgenden Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllt.
(a) Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie.
(b) Die Machbarkeitsstudie bezog sich auf die Umnutzung industrieller Gebäude.
(c) Die Fertigstellung der erarbeiteten Machbarkeitsstudie darf nicht länger als 10 Jahre vor Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegen (vor Oktober 2016).[LRm11.1][CW11.2]
Die Personen-Referenzen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsinhalts, den Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten.
Hierfür ist das Formular IX.2 "Eigenerklärung stellvertretende Projektleitung Architektur" zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Mindestanforderung: Es ist eine Personen-Referenz der benannten stellvertretenden Projektleitung Architektur einzureichen, die die Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllt. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Zusätzlich ist anzugeben, ob die eingereichte Personen-Referenz folgende Zusatzanforderungen erfüllt:
(d) Die Machbarkeitsstudie bezog sich auf ein Kraftwerk, eine Kokerei, ein Bergwerksgebäude oder eine vergleichbare Versorgungsanlage.
(e) Das Projektvolumen (KG 300+ 400) betrug > 20 Mio. EUR brutto (Hinweis: Der Wert bezieht sich auf die prognostizierten Baukosten des untersuchten Objekts im Fall einer Umnutzung).
(f) Das Projektvolumen (KG 300+ 400) betrug 15 bis 20 Mio. EUR brutto (Hinweis: Der Wert bezieht sich auf die prognostizierten Baukosten des untersuchten Objekts im Fall einer Umnutzung)
(g) Das Projektvolumen (KG 300+ 400) betrug 10 bis < 15 Mio. EUR brutto (Hinweis: Der Wert bezieht sich auf die prognostizierten Baukosten des untersuchten Objekts im Fall einer Umnutzung)
(h) Die Machbarkeitsstudie wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht.
Die Erfüllung der Zusatzanforderung (d) bis (h) ist lediglich im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.
Es können maximal 13 Punkte erreicht werden. Maximal 4 Punkte für die Berufserfahrung der benannten stellvertretenden Projektleitung Architektur, maximal 9 Punkte für die eingereichte Personen-Referenz der stellvertretenden Projektleitung Architektur.