Vergabe von Fassadenarbeiten für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen (Hockey und Tennis)
Der ehrenamtlich geführte Hockey- und Tennisclub Uhlenhorst Mülheim ("HTCU" / "Auftraggeber") aus Mülheim an der Ruhr wurde am 20. August 1920 gegründet. Zwei Hockey-Kunstrasenplätze, eine Hockeyhalle, zwölf Tennisplätze und eine Tennishalle stehen den Mitgliedern zur Verfügung. Bekannt geworden ist der Verein durch seine Hockeyabteilung. Die Herren sind mit weitem Abstand Rekordtitelträger in Deutschland. Der HTCU arbeitet am Ausbau seines Bundesstützpunktes Hockey und erhält dafür öffentliche Förderung vom Bund und dem Land NRW.
Der HTCU betreibt den Aus- und Umbau seines Vereinsgeländes. Es wird zum einen daran gearbeitet eine Zweifach-Hockeyhalle nebst Athletikzentrum als Bundesstützpunkt Hockey neu zu errichten (nachfolgend "Förderprojekt"). Zum anderen soll eine be-stehende Hockey- und Tennishalle in einer Dreifach-Tennishalle umgebaut werden (nachfolgend "Vereinsprojekt"). Beide Projekte sind zeitgleich zu verwirklichen, da zwischen den Gebäudeteilen enge bauliche Wechselwirkungen bestehen.
Die bauliche Umsetzung hat mit vorbereitenden Rodungsarbeiten und Erdarbeiten be-gonnen. Im Zuge der geplanten Erweiterung der Tennishalle und Errichtung der insge-samt drei neuen Hallen ist nun mit den Fassadenarbeiten zu beginnen.
Der Start der Leistungserbringung für die Fassadenarbeiten ist für Mitte November 2026 terminiert. Der Auftraggeber rechnet mit einer Auftragserteilung im September 2026.
Die Abnahme der Fassadenarbeiten ist für Ende Januar 2027 geplant. Näheres ist dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Es wird um Verständnis für die kurze Bauzeit geworben. Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zwingend auf diese kurzen Bauzeiten angewiesen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Der Auftrag ist durchzuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht wurden. Daher ist die Angabe der "Maximalen Verlängerung" hypothetisch. Maßgeblich ist die Laufzeit in dem Vertrag, welcherBestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Preis
Im vorangegangenen offenen Verfahren nach EU-VOB/A sind innerhalb der Angebotsfrist keine Angebote eingegangen. Da damit kein wirtschaftlicher Wettbewerb zustande gekommen ist und der Beschaffungsbedarf unverändert fortbesteht, wurde gemäß den hierfür vorgesehenen vergaberechtlichen Voraussetzungen ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.