Verfahrensangaben

TA_Markt Aidenbach_Vergabe Breitband

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.11.2026
10.12.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Markt Aidenbach
94501
Marktplatz 18
94501
Aidenbach
Deutschland
DE228
nuremberg.vergabe.ps@roedl.com
091191933511

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
90491
Äußere Sulzbacher Straße 100
90491
Nürnberg
Deutschland
DE254
nuremberg.vergabe.ps@roedl.com
091191933511
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
80538
Maximiliansstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 89 - 2176-2411

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
80538
Maximiliansstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 89 - 2176-2411

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72400000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Um die Attraktivität als Wohn- und Gewerbestandort auch in Zukunft sicher zu stellen, beabsichtigt die Stadt Regen (nachfolgend "der Auftraggeber") die Breitbandversorgung im Stadtgebiet weiter zu
verbessern und so zu einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung zu gelangen. Um diese Zielsetzung zu erreichen hat der Auftraggeber bereits die folgenden Verfahrensschritte im Rahmen des Gigabit-Förderprogramm des Bundes 2.0 durchlaufen:
- Branchendialog
- Markterkundungsverfahren
- Einreichung Förderantrag
Der Auftraggeber hat am 25.09.2026 den Bescheid über eine Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" erhalten. Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus im Projektgebiet des Auftraggebers zur Errichtung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden. Die Gigabitnetze sollen zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen
berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können.

Umfang der Auftragsvergabe

100,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
7
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marktplatz 18
94501
Aidenbach
Deutschland
DE228

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

Der Bieter hat in seinem Angebot die Wirtschaftlichkeitslücke zu be
rechnen und im Musterberechnungsblatt (Anlage zu den Vertragsun
terlagen) sowie in Ziffer 1 im Angebotsblatt diese auszuweisen.

a) Anforderungen an die Berechnung
Das Angebot hat auch eine detaillierte und plausible Darstellung der
Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Diese ergibt sich, indem von
den Investitionsausgaben (unter anderem für die notwendigen akti
ven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastruktu
ren einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen) und
den laufenden Betriebsausgaben die voraussichtlichen Betriebsein
nahmen abgezogen werden. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei
ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Die
Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke hat in übersichtlicher Form
eine Aufstellung der zur Projektumsetzung notwendigen Investitions-
und Betriebsausgaben sowie die auf Basis des erwarteten Nachfra
gepotentials prognostizierten Einnahmen zu enthalten. Der Zuwendungsempfänger hat die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Zu den Investitionsausgaben gehört bei leitungsgebundener Infrastruktur die Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen bis einschließlich Netzabschlusseinheit (zum Beispiel FTTB, "Fibre to the building"). Nicht anzusetzen sind bei Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke Ausgaben für Grunderwerb und Eintra
gung von Grunddienstbarkeiten sowie Ausgaben für Investitionen,
die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung getätigt werden müs
sen. Ziel ist eine möglichst sparsame Verwendung der öffentlichen
Mitte.

b) Angebotswertung
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 85 Punkten
festgelegt. 85 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wirt
schaftlichkeitslücke. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen
der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Alle Angebote darüber
erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die
dazwischenliegenden Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt über eine
lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung
85,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Inbetriebnahme

a) Anforderungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot im Angebotsblatt unter Ziffer 2
die Ausbaudauer bis zur Inbetriebnahme in Monaten anzugeben.

b) Angebotswertung
Der Bieter mit der geringsten Realisierungszeit erhält 10 Punkte. Bei
doppelter Realisierungszeit des Bestbieters werden 0
Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden

a) Anforderungen
Im Angebotsblatt unter Ziffer 3 "Einsatz alternativer Netztechnologien
und Verlegemethoden" ist zu kennzeichnen, ob diese zum Einsatz
kommen oder ob diese nicht zum Einsatz kommen werden.
b) Angebotswertung
Für die Angebotswertung wird je nach Angabe des Bieters, die im
Angebotsblatt hinterlegte Punktzahl zugrunde gelegt. Der Bieter kann
0 oder 5 Punkte, je nach Kennzeichnung im Angebotsblatt erreichen.

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Dieses Vergabeverfahren wird nach der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchgeführt. Hieraus ergeben sich auch die maßgeblichen Bewerbungsbedingungen, die durch die Bestimmungen dieses Teilnahmeformulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" ergänzt werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Abweichend von dem beschriebenen Verfahrensablauf, behält sich
der Auftraggeber vor, das Erstangebot zu bezuschlagen, ohne in die
Verhandlung einzutreten. In diesem Fall wird er die eingereichten Erstangebote gemäß Ziffer 13 (mit Ausnahme der Eignungsprüfung)sowie mit Hilfe der unter Ziffer 14 dieses Anschreibens/Bewerbungsbedingungen aufgeführten Zuschlagskriterien dahingehend beurteilen, welches Erstangebot das wirtschaftlichste Angebot bietet.

Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Teilnahmeformulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D5GM1W5

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutsch-land hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsver-letzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfüg-baren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegen-über dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sons-tigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit:
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsan-trags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen:
1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Vorlage des Nachweises über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Vorlage des aktuellsten testierten Jahresabschlusses des Unternehmens

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Eigenerklärung durch Nennung von Referenzen über Leistungen im Breitbandausbau über den Ausbau und den Betrieb einer aktiven Telekommunikationsinfrastruktur im Bereich Glasfaser gegliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, sowie c) Wert in Euro, d) den Leistungserbringer, e) die Anzahl der ausgebauten Adressen und f) informative Angaben zur Erfahrung mit förderspezifischen Dokumentationspflichten. Maßgeblich ist die Verantwortung des Bewerbers für die Realisierung und den Betrieb des Netzes.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bewerber a) den Namen des Auftraggebers, b) den Erbringungszeitraum innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, sowie c) den Wert in Euro, d) den Leistungserbringer, e) die Anzahl der ausgebauten Adressen und f) ggf. Angaben zur Erfahrung mit förderspezifischen Dokumentationspflichten benannt hat. Die Referenz 1 (Mindestreferenz) wird - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.

Die Referenzen 2 bis 5 werden - soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Mindestanforderungen an die weiteren Referenzen entsprechen denen der Mindestreferenzen. Der Punkt f) Angaben zur Erfahrung mit förderspezifischen Dokumentationspflichten ist als informative Abfrage vorgesehen.
Es dürfen insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung