Transparenzgebot

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach VgV

Verfahrenstransparenz herzustellen, ist ein Grundanliegen des Vergaberechts. Der vergaberechtliche Grundsatz der Transparenz ist in § 97 Abs. 1 GWB geregelt. Er verlangt, dass öffentliche Auftraggeberin Vergabeverfahren einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit herstellen, so dass die Vergabe öffentlicher Aufträge für den (EU-weiten) Wettbewerb geöffnet wird. Das Transparenzgebot verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, die bevorstehende Auftragsvergabe allgemein so bekannt zu machen, dass interessierte Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich um den ausgeschriebenen Auftrag zu bewerben. Hierzu sind etwa die Eignungs- und Zuschlagskriterien bekanntzumachen. Aus dem Transparenzgebot folgt auch die Pflicht des Auftraggebers, das Vergabeverfahren umfassend und nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Transparenzgrundsatz gilt auch für Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte (vgl. § 2 Abs. 1 VOB/A bzw. § 2 Abs. 1 UVgO).

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach VgV

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen Ihnen unsere Produktberater die wesentlichen Funktionen des Deutschen Vergabeportals anhand der Durchführung einer Ausschreibung nach VgV.

online | Mi. 08.05.2024 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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