Rüge

 

 

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Ein Unternehmen, das einen vermeintlichen Verstoß gegen das Vergaberecht im Vergabeverfahren erkennt, muss diesen gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich rügen, also beanstanden. Tut es das nicht, ist ein späterer, auf den entsprechenden Verstoß gestützter Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer unzulässig. Der Auftraggeber soll so die Gelegenheit bekommen, einen etwaigen Verstoß zu beseitigen und sich selbst zu korrigieren. Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der Auftraggeber dem Rügenden mit, dass er der Rüge nicht nachkommt (Nichtabhilfeentscheidung), so bleiben dem Bieter nach Eingang der Mitteilung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB 15 Kalendertage zur Einleitung des Nachprüfungsantrags. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Bieter über die Frist ordnungsgemäß belehrt worden ist. Die Rüge muss den konkreten Sachverhalt benennen, um den es geht, sie muss eine Beanstandung nebst Gründen zum Ausdruck bringen und sie muss vom Auftraggeber Abhilfe des gerügten Verstoßes verlangen.

Tipp:
Vergabepraxis, Industriekultur, Austausch, uvm.

Mit dem Vergabesymposium 2024 wird die cosinex GmbH inhaltlich und konzeptionell an die erfolgreiche Auftaktveranstaltung anknüpfen. Auch im kommenden Jahr können Sie sich also auf Themen wie die Zusammenarbeit mit Fachbereichen, den Umgang mit Bietern, Chancen und Herausforderungen von Digitalisierung und Nachhaltigkeit und vertiefte Einblicke in Vergaberecht und Vergabepraxis freuen. Gewohnt hochwertige Inhalte also, die in Form von Vorträgen namhafter Experten, im Rahmen von Fachforen und Masterclasses mit unmittelbarem Nutzwert und auf hochkarätig besetzten Podiumsdiskussionen vermitteln werden. Freuen Sie sich auf ein spannendes Programm.

Jahrhunderthalle Bochum | Di. 14.05.2024 | 11:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • alle öffentlichen Auftraggeber, die aktuelle Informationen erhalten wollen und vertiefende Einblicke ins Vergaberecht und Vergabepraxis haben möchten.
  • Alle Teilnehmer der öffentlichen Auftraggeber, zentralen Vergabestellen, Beschaffungsstellen, die das Netzwerken wieder erleben möchten.

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