Fortgeschrittene Elektronische Signatur

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach VgV

Die fortgeschrittene elektronische Signatur muss nach Art. 3 Nr. 11 und Art. 26 eIDAS VO eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet sein, die Identifizierung des Unterzeichners ermöglichen und unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt werden, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann. Zusätzlich muss sie so mit den unterzeichneten Daten verbunden sein, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann. Dies erfolgt grundsätzlich über den dem Signaturersteller zugewiesenen Prüfschlüssel.

Der öffentliche Auftraggeber kann, sofern seine Prüfung ergibt, dass die vom Bieter zu übermittelnden Daten erhöhte Anforderungen an die Sicherheit stellen, unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verlangen, dass Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind (§ 53 Abs. 3 VgV).

Siehe auch Digitale Signatur.

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach VgV

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen Ihnen unsere Produktberater die wesentlichen Funktionen des Deutschen Vergabeportals anhand der Durchführung einer Ausschreibung nach VgV.

online | Mi. 08.05.2024 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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