Regionalforum Schleswig-Holstein in Rendsburg
Regionalforum Schleswig-Holstein am 23.04.2024

Binnenmarktrelevanz – ein Nachschlag

Ganz aktuell hat sich der EuGH (Urteil v. 6.10.2016 – C-318/15) noch einmal mit diesem Thema befasst.

Der Gerichtshof bestätigt seine bisherige Rechtsprechung, dass Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich den allgemeinen Grundsätzen des AEU-Vertrags, insbesondere den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung, sowie dem Transparenzgebot genügen müssen, sofern an diesen Aufträgen ein „eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse“ besteht.

Ferner bestätigt der Gerichtshof, dass für ein eindeutiges grenzüberschreitendes beispielsweise das Auftragsvolumen in Verbindung mit dem Leistungsort, technische Merkmale und auch Besonderheiten der jeweiligen Leistung sprechen können. Ferner sei ein grenzüberschreitendes Interesse anzunehmen, wenn in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Unternehmen ernsthafte Beschwerden eingelegt haben.

Allerdings reiche es für die Annahme eines grenzüberschreitenden Interesses nicht aus, dass sich ein grenzüberschreitendes Interesse „nicht ausschließen lasse“, vielmehr müsse es durch konkrete Angaben belegt werden. Daher sahen es die Richter im streitgegenständlichen Verfahren für nicht ausreichend an, wenn zur Bejahung einer Binnenmarkrelevanz „nur“ eine Entfernung des Leistungsorts von 200 km zur nächsten Binnenmarktgrenze und ein Auftragsvolumen von weniger als 25% des Schwellenwertes verwiesen wird. Vielmehr müsse auch hinterfragt werden, ob potentielle Bieter aus anderen Mitgliedstaaten bereit seien, Belastungen und zusätzliche Kosten in Kauf zu nehmen, die zum Beispiel aus den Rechts‑ und Verwaltungsrahmen des Mitgliedstaats des Leistungsorts und sprachlichen Anforderungen resultieren.

Fazit: Es bleibt dabei, dass die Entfernung zur nächsten Binnenmarktgrenze und das Auftragsvolumen wichtige Indikatoren für eine Binnenmarktrelevanz des Auftrags sind. Allerdings müssen weitere Umstände hinzutreten, um im Ergebnis eine Binnenmarktrelevanz bejahen oder verneinen zu können.

Daraus folgt zugleich, dass öffentliche Auftraggeber gehalten sind, die näheren Umstände, wie notwendige Anpassung an Rechts- und Verwaltungsrahmen des Leistungsorts oder sprachliche Gegebenheiten im Einzelfall zu prüfen und zu dokumentieren.

 

von Dr. Christian-David Wagner, Fachanwalt für Vergaberecht

Regionalforum Schleswig-Holstein in Rendsburg
Regionalforum Schleswig-Holstein am 23.04.2024

Im Rahmen der nationalen Veranstaltungsreihe "Regionalforen" bietet das Deutsche Vergabeportal DTVP interessierten öffentlichen Auftraggebern aus Schleswig-Holstein einen Überblick über landesrechtliche Besonderheiten bei der Anwendung der E-Vergabe und einen Einblick in die Nutzung der elektronischen Vergabeplattform DTVP.

Hotel CONVENTGARTEN in Rendsburg | Di. 23.04.2024 | 08:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen in Schleswig-Holstein, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

Weitere Informationen

24. Informationstagung der IHK-GfI
„Unser Antrieb: Ihre Perspektive. Digitalisierung gemeinsam gestalten“ –unter diesem Motto fand am 25. und 26. April 2017 die 24. Informationstagung []
Alle (zwei) Jahre wiederkommen die neuen Schwellenwerte. Die neuen, ab 01. Januar 2022 geltenden Schwellenwerte finden Sie in diesem Artikel
Die aktuellen EU Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergabe finden Sie in unserem Ratgeber „Relevanz und Höhe der Schwellenwerte“. •    Bauaufträge : []

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular

Produktberatung
Bieter

0221 / 97 66 8 - 200 beratung@dtvp.de

Produktberatung
Vergabestellen

030 / 37 43 43 - 810 vergabestellen@dtvp.de
DTVP Kundenumfrage Zertifizierung Top Service